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Petition 104699

Regelungen zur Hinterbliebenenrente

Übertragung der erworbenen Rentenansprüche eines oder beider Elternteile auf die Kinder/das Kind vom 23.12.2019

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die erworbenen Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung nach Ableben eines oder beider Elternteile auf die Kinder/das Kind übergehen. Es sollte generell die Möglichkeit bestehen, die persönlichen Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung nach Herzenslust an die Kinder oder auserwählte Hinterbliebene mittels eines Formblattes zu übertragen.

Begründung

Wir arbeiten unser Leben lang und zahlen Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung. Bei Eheschließung ist es gängige Praxis Anwartschaften zu übertragen. Diese Option entweder ganz nach Ableben oder teilweise individuell sollte generell, nicht nur in privaten Absicherungen für unsere Kinder möglich sein und zumindest als Option bestehen, möchte man seine Teile an Rentenpunkten begünstigen und nach Ableben seine Rente übergehen lassen, die sonst verfallen würde.

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