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Petition 104792

Verbraucherschutz

Gesetzliche Regelungen im Zusammenhang mit sogenannten "Mogelpackungen" vom 25.12.2019

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegt, nach welchem sogenannten „Mogelpackungen“ ein Riegel vorgeschoben wird.

Begründung

In verschiedenen Verpackungen ist ein hoher Luftanteil von mitunter 40-80% vorhanden, um dem Verbraucher optisch vorzutäuschen, dass er „etwas“ für sein Geld bekomme. Zwar kann sich der Verbraucher über die Gewichtsangabe ein Urteil bilden, allerdings ist allseits bekannt, dass der psychologische Effekt beim Kauf eine erhebliche Rolle spielt.

Zum Schutz der Verbraucher vor Täuschung erscheint es daher notwendig, dass Verpackungen nicht mehr als 20% Luft bemessen am Volumen enthalten. Ausnahmen hiervon haben nur dann zu gelten, wenn es technische oder andere gewichtige Gründe gibt, die eine Abweichung unabdingbar machen.

Gesetzgeberische Maßnahmen sind auch unter Aspekten des Umweltschutzes erforderlich. Durch Verpackungen mit wenig Inhalt werden insgesamt mehr Verpackungen notwendig und damit auch mehr Abfall produziert.

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