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Diskussion zur Petition 105595

Besoldungsrecht der Beamten

Vergütung der im Jahr 2006 beschlossenen Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit der Bundesbeamten vom 06.01.2020

Diskussionszweig: Zur Einordnung:

1984winstonsmith | 15.02.2020 - 12:24

Zur Einordnung:

Anzahl der Antworten: 2

1. Beamte sind ebenfalls Steuerzahler und tragen daher selbst zur Finanzierung ihrer Dienstposten bei.

2. Die Arbeitszeiterhöhung wurde mit der schlechten Haushaltslage begründet. Ergo ist sie bei Wegfall des ursprünglichen Grundes zurückzunehmen.

3. Aufgrund der Personalsituation liegt die reelle Arbeitszeit der Bundesbeamten in der Regel deutlich höher. Mehrarbeit (quasi Überstunden) können sich Beamte, anders als Angestellte, aber nicht auszahlen lassen. Angestellte arbeiten bereits je Woche zwei Stunden weniger als Beamte. Das macht bei vier Arbeitswochen im Monat einen ganzen Arbeitstag aus!

4. Mir wäre eine Reduzierung der Arbeitszeit auch deutlich lieber als ein finanzieller Ausgleich (der zur Hälfte von der Steuer aufgebraucht würde). Aber wenn es schon eine sachgrundlose Mehrarbeit gibt, dann soll diese bitte auch ausgeglichen werden.

5. Bisherige Besoldungserhöhungen waren ausschließlich mit einem Inflationsausgleich begründet. Ein 13. Gehalt gibt es, anders als bei Angestellten, ebenfalls nicht mehr. Von einer Bedienungsmentalität kann daher keine Rede sein.
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