Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 105836

Gerichtskosten

Feste Kostennote für einen sogenannten quasinegatorische Unterlassungsanspruch vom 12.01.2020

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass der sogenannte quasinegatorische Unterlassungsanspruch grundsätzlich mit einer festen Kostennote am Amtsgericht beschieden wird.

Begründung

Der quasinegatorische Unterlassungsanspruch ist ein in Deutschland von der Rechtsprechung geschaffener Anspruch.
Für etliche sonstige absolute Rechte gibt es keinen ausdrücklich geregelten Unterlassungsanspruch. Dies würde zu dem Ergebnis führen, dass solche absoluten Rechte und auch deliktisch geschützte Rechtsgüter (das heißt Rechtsgüter, deren Schutz § 823 Abs. 2 BGB bezweckt) zwar für den Fall der Verletzung von einem Schadensersatzanspruch geschützt sind, aber eine Abwehr der Beeinträchtigung im Vorfeld nicht verlangt werden kann. Der Betroffene müsste also eine Verletzung seiner Rechte dulden und könnte erst im Anschluss Ersatzansprüche geltend machen. Daher hat die Rechtsprechung den quasinegatorischen Unterlassungsanspruch geschaffen.
Es ist somit noch kein Schaden entstanden, sondern es soll eine Absicherung vom Gericht erstellt werden, die bei einer zukünftigen Tat Sanktionen wie Geldstrafen oder auch Haftstrafen zur Folge haben. Üblich sind Androhungen von bis zu 250.000 € oder von bis zu zwei Jahren Haft.

Da es sich beim quasinegatorischen Unterlassungsanspruch um eine simple Schutzschrift ähnlich des Gebrauchsmusters oder Patents handelt, würde ein einfacher Antrag am Amtsgericht vollkommen ausreichen. Dabei wäre dann – wie beim Patent auch – der Antragssteller der Kostenträger.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben