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Diskussion zur Petition 105857

Verbraucherschutz

Kein Verbot der Herstellung von bestimmten Tätowiermitteln vom 13.01.2020

Diskussionszweig: Bitte Beweisführung einer nicht vorhandenen Gesundheitsgefährdung

Heinz 548 | 27.02.2020 - 03:23

Bitte Beweisführung einer nicht vorhandenen Gesundheitsgefährdung

Anzahl der Antworten: 2

Drehen wir die Sache doch mal um:

Die Gilde der Tätowierer beweist im Rahmen einer Gefährdungs- und Risikobeurteilung, dass die Pigmente 74160 und 74260 die zur Herstellung von Tätowiermittel herangezogen werden, für den Menschen mittel- bis langfristig weder karzinogene, keimzellmutagene noch reproduktionstoxische Eigenschaften aufweisen. Damit würden sie weder dem ChemG noch der Gefahrstoffverordnung noch der REACH- Verordnung unterliegen.

Und damit wäre die Kuh vom Eis.

Und solange die Beweisführung nicht angetreten werden kann - auch vom Hersteller der Pigmente nicht- ist nicht einzusehen, warum diese Produkte zur weiteren Anwendung weiterhin zugelassen werden sollen und damit eine Gesundheitsgefährdung weiterhin bestehen bleiben soll.
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