Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge die Bereitschaft zur Organspende in der Bevölkerung durch eine gesetzliche Regelung stärken, dass auf der Warteliste der Organ-Empfänger immer diejenigen Personen (mitsamt ihren engsten Familienangehörigen) ganz oben stehen, die sich für das benötigte Organ bereits am längsten öffentlich haben registrieren lassen.
Für die Transparenz der Warteliste sollte ein einheitliches öffentliches Register geschaffen werden.
Begründung
1) Mein Vorschlag stellt eine Alternative zu den bisherigen Varianten "Zustimmung" bzw. "Widerspruch" dar und ist nach meiner Überzeugung geeignet, die Bereitschaft zu erhöhen, sich auch selbst als Organspender registrieren zu lassen.
2) Außerdem wäre eine solche gesetzliche Regelung auch gerecht nach dem "Geben-Nehmen-Prinzip".
3) Und schließlich würde diese transparente Alternative auch die Missbrauchsmöglichkeit dahingehend wohl zumindest ganz erheblich einschränken, dass nicht ein Organ-"Bewerber" nur wegen "guter Beziehungen" bei der Berücksichtigung vorgezogen wird, was bislang als einer der Hauptgründe für die Organspende-Verweigerung angesehen werden dürfte.
Zu den Ideen:
Ad 1) Mein Vorschlag stellt eine Alternative zu den bisherigen Varianten "Zustimmung" bzw. "Widerspruch" dar und ist nach meiner Überzeugung geeignet, die Bereitschaft zu erhöhen, sich auch selbst als Organspender registrieren zu lassen.
Menschen wollen sich nicht mit ihrem vorzeitigen Tod auseinander setzen. Es ist auch ein gesundes Verhalten wenn man nicht darüber nachdenken möchte, dass man mal in jungen Jahren so krank werden könnte, dass man ein Organ benötigt (im Alter kann man nur selten noch eins implantiert bekommen). Wieso sollte also die Position auf einer Liste das ändern?
Ad 2) Außerdem wäre eine solche gesetzliche Regelung auch gerecht nach dem "Geben-Nehmen-Prinzip".
wenn man sich zum Tragen eines Organspendeausweises entschlossen hat, hat man noch nichts gegeben. So lange man nicht jung genug und mit einem bestimmten Unfallgeschehen oder Krankheitsbild (Hirnblutung o.ä.) ins Sterben kommt, wird man niemals "Spender".
Man hat nur den Ausweis und eine Mitteilung gemacht. Und für diese Mitteilung soll man mit seiner Familie "auf der Liste ganz oben stehen", ungeachtet dessen, dass jemand, in dessen Familie niemand den Ausweis in der Tasche hatte, das vielleicht dringender benötigt und sterben wird?
Ad 3) Und schließlich würde diese transparente Alternative auch die Missbrauchsmöglichkeit dahingehend wohl zumindest ganz erheblich einschränken, dass nicht ein Organ-"Bewerber" nur wegen "guter Beziehungen" bei der Berücksichtigung vorgezogen wird, was bislang als einer der Hauptgründe für die Organspende-Verweigerung angesehen werden dürfte.
Der "einer der Hauptgründe" ist Ihre Annahme und sonst nichts.
Aber auch: Wieso sollte man die "transparente Möglichkeit" nicht missbrauchen können? Im Sinne des Datenschutzes kann man kaum erfahren, wer nun auf "Position eins" dieser Liste steht und wieso. Die Anzahl der potentiellen Organspendeausweisträger wäre ja deutlich im 6 oder wie man wünscht 7stelligen Bereich, was man sicher nicht auf einer übersichtlichen Liste aufführen würde. Das Verzeichnis könnte man genauso manipulieren, wie alles andere auch.
Der Vorschlag ist eine Nötigung zur "Organspende". Die Drohung ist ja, ohne Spendenausweis kommt man im Bedarfsfall nicht an ein Organ und jemand, der vielleicht noch nicht so dringlich das Organ benötigt, wird einem vorgezogen.