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Diskussion zur Petition 106222

Gesundheitswesen

Erarbeitung einer Gesamtstrategie für den Aufbau einer medizinischen Informationsinfrastruktur vom 24.01.2020

Diskussionszweig: Menschen sollten ein Recht auf Unterrichtung über ungeschönte Forschungsergebnisse haben, die ihre Gesundheit betreffen.

Nutzer1158970 | 04.03.2020 - 19:26

Menschen sollten ein Recht auf Unterrichtung über ungeschönte Forschungsergebnisse haben, die ihre Gesundheit betreffen.

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Derzeit ist es offenbar so, dass die Industrie nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten entscheidet, wodurch den Patienten Krankheit und Tod zugemutet werden.
Dazu ein Zitat aus https://www.sueddeutsche.de/politik/implant-files-versagen-politik-kommentar-1.4225871: „Bei der Zulassung, Sicherheit und Kontrolle von Medizinprodukten liegt ein Multiorganversagen vor. Politik und Kontrollbehörden unternehmen nichts, für Patienten ist diese Lethargie lebensgefährlich.“
Zu den vorenthaltenen Risiken durch Computertomographien ein Zitat aus https://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/Krebs_nach_niedrigen_Strahlendosen.pdf : „Menschen, die eine CT-Untersuchung über sich ergehen ließen, hatten knapp 10 Jahre nach der Strahlenexposition ein etwa 24% (Konfidenzintervall 20-29%) höheres Risiko, eine Krebserkrankung zu entwickeln als Menschen, die keine CT- Untersuchung hatten.“ Röntgenaufnahmen bergen auch weitere Risiken, von denen der Patient nichts erfährt. Genauere Angaben unter https://cordis.europa.eu/article/id/31402-lowdose-radiation-may-cause-heart-disease-and-stroke/de mit dem Titel: „Niedrig dosierte Strahlung als Ursache für Herzerkrankungen und Schlaganfall“. Zu Entstehung von Alzheimer durch Bestrahlungen auch ein Zitat aus https://www.helmholtz-muenchen.de/aktuelles/uebersicht/pressemitteilungnews/article/36513/index.html : „Wissenschaftler des Helmholtz Zentrums München haben in Kooperation mit Kollegen aus Dänemark, Italien und Japan in der Fachzeitschrift Oncotarget beschrieben, dass Strahlung eine molekulare Änderung im Hypocampus auslöst.“
Implantate mit Schwermetallen (Amalgam, Quecksilber, Kobalt usw.) werden zugemutet, obwohl diese Autoimmunkrankheiten verursachen. Nachzulesen in der FORSCHUNGSINFO - Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (BMBF) Bonn, 07.08.1995 Nr. 24/95. Menschen entwickeln außerdem auch Allergien z.B. gegen Quecksilber und Kobalt. Der Patient erfährt das nicht.
Auch Implantate mit Titan werden z.B. von Medizinern wahrheitswidrig beworben wie z.B.: Titan ist biokompatibel, sehr gut verträglich, es gibt keine Allergien / Unverträglichkeiten.
Die Wahrheit über Titan muss man im Internet suchen, dazu ein Zitat aus https://www.welt.de/gesundheit/article8315256/So-gefaehrlich-koennen-Titan-Implantate-sein.html: „Wenn Titan in den Körper eingebracht wird, oxidiert es permanent. … Mehr als 15 Prozent der Patienten entwickeln bei der Versorgung mit Titanimplantaten Entzündungen. Wenn es erst einmal so weit kommt, ist es unheimlich schwer, solchen Patienten zu helfen“.
Herzschrittmacher sind übrigens auch aus Titan, obwohl Titandioxid das Herz schädigt. Dazu ein Zitat aus
https://www.tum.de/nc/die-tum/aktuelles/pressemitteilungen/details/31077/: „Titandioxid und Siliziumdioxid zeigten eine Erhöhung der Herzfrequenz von bis zu 15 Prozent und führten zu veränderten EKG-Werten, die sich auch, nachdem die Nanopartikel schon nicht mehr wirkten, nicht normalisierten.“ Titandioxid ist bekanntlich auch ein Zusatz für Lebensmittel und Kosmetikprodukte. Der Code für Titandioxid ist E171 und Cl 77891.
Zur Gefährlichkeit von Titandioxid auch ein aus dem englischen Text übersetztes Zitat aus https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/19887611:
„Titandioxid-Nanopartikel induzieren in vivo bei Mäusen DNA-Schäden und genetische Instabilität“.
Handlungen von Seiten des Staates sind gerechtfertigt, denn im Rahmen der klassischen Gefahrenabwehr muss der Staat (Gesetzgeber, Verwaltung) handeln, zum Beispiel durch Regulierung oder konkrete Maßnahmen, wenn eine Gefahr für Gesundheit und Leben von Menschen eingetreten ist oder droht. Hierzu sind die staatlichen Institutionen verfassungsrechtlich aufgrund ihrer Schutzpflichten aus Artikel 2 Absatz 2 GG und Artikel 20a GG verpflichtet.
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