Text der Petition
•Die Erarbeitung einer Gesamtstrategie für den Aufbau einer medizinischen Informationsinfrastruktur
•freier, digitaler Zugang zu wissenschaftlicher Literatur
•Schaffung eines rechtskonformen Austausches von wissenschaftlicher Literatur innerhalb von Forschungsgruppen
•Förderung eines leistungsfähigen Dokumentenlieferdienstes
•Kein weiterer Abbau von Fachzeitschriftenabos
•Flächendeckende Einführung bzw. Erhaltung von öffentlichen Informationsvermittlungsstellen in medizinischen Bibliotheken
Begründung
Für eine evidenzbasierte, am Patientenwohl orientierte Gesundheitsversorgung, sind hochwertige, unabhängige Informationen auf Basis der besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse (Evidenz) Grundvoraussetzung. Zwar ermöglicht die Digitalisierung prinzipiell einen unmittelbaren (schnelleren und besseren) Informationszugang. Trotzdem haben die wenigsten medizinischen Berufsgruppen, Patientinnen, Patienten, Bürgerinnen und Bürger ausreichend Zugang zu wissenschaftlich verlässlichen Informationen. Grund dafür ist, dass in den vergangenen Jahren in Deutschland die Zugangswege nicht ausreichend weiterentwickelt wurden, sich teilweise sogar verschlechtert haben. Internationale Beispiele zeigen, dass es möglich ist, verlässliche Informationen kostenfrei für die Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen (siehe u. a. Norwegen, Großbritannien, Schweiz).
Daher wird gefordert, eine zukunftsfähige Informationsinfrastruktur für die medizinische Informationsversorgung auch in Deutschland aufzubauen, die dem Bedarf aller Nutzerinnen und Nutzern gerecht wird.
Mit den Forderungen wird unmittelbar an die Ziele im Koalitionsvertrag 2018 angeknüpft, der eine Verbesserung von “...Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen im Interesse aller Beteiligten – der Autorinnen und Autoren, der vielfältigen deutschen Verlagslandschaft und der nutzenden Wissenschaft – über eine Lizenzierungsplattform...” in Aussicht stellt. Zum anderen steht dies im Einklang mit den jüngsten Aktivitäten des BMGs, allen Bürgerinnen und Bürgern Zugriff auf verlässliche Gesundheitsinformationen über das anvisierte Nationale Gesundheitsportal zu ermöglichen.
Alle Menschen haben ein Recht auf Zugang zu Wissen über Fragen, die ihre Gesundheit und ihre Krankheiten betreffen.
Dazu ein Zitat aus https://www.sueddeutsche.de/politik/implant-files-versagen-politik-kommentar-1.4225871: „Bei der Zulassung, Sicherheit und Kontrolle von Medizinprodukten liegt ein Multiorganversagen vor. Politik und Kontrollbehörden unternehmen nichts, für Patienten ist diese Lethargie lebensgefährlich.“
Zu den vorenthaltenen Risiken durch Computertomographien ein Zitat aus https://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/Krebs_nach_niedrigen_Strahlendosen.pdf : „Menschen, die eine CT-Untersuchung über sich ergehen ließen, hatten knapp 10 Jahre nach der Strahlenexposition ein etwa 24% (Konfidenzintervall 20-29%) höheres Risiko, eine Krebserkrankung zu entwickeln als Menschen, die keine CT- Untersuchung hatten.“ Röntgenaufnahmen bergen auch weitere Risiken, von denen der Patient nichts erfährt. Genauere Angaben unter https://cordis.europa.eu/article/id/31402-lowdose-radiation-may-cause-heart-disease-and-stroke/de mit dem Titel: „Niedrig dosierte Strahlung als Ursache für Herzerkrankungen und Schlaganfall“. Zu Entstehung von Alzheimer durch Bestrahlungen auch ein Zitat aus https://www.helmholtz-muenchen.de/aktuelles/uebersicht/pressemitteilungnews/article/36513/index.html : „Wissenschaftler des Helmholtz Zentrums München haben in Kooperation mit Kollegen aus Dänemark, Italien und Japan in der Fachzeitschrift Oncotarget beschrieben, dass Strahlung eine molekulare Änderung im Hypocampus auslöst.“
Implantate mit Schwermetallen (Amalgam, Quecksilber, Kobalt usw.) werden zugemutet, obwohl diese Autoimmunkrankheiten verursachen. Nachzulesen in der FORSCHUNGSINFO - Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (BMBF) Bonn, 07.08.1995 Nr. 24/95. Menschen entwickeln außerdem auch Allergien z.B. gegen Quecksilber und Kobalt. Der Patient erfährt das nicht.
Auch Implantate mit Titan werden z.B. von Medizinern wahrheitswidrig beworben wie z.B.: Titan ist biokompatibel, sehr gut verträglich, es gibt keine Allergien / Unverträglichkeiten.
Die Wahrheit über Titan muss man im Internet suchen, dazu ein Zitat aus https://www.welt.de/gesundheit/article8315256/So-gefaehrlich-koennen-Titan-Implantate-sein.html: „Wenn Titan in den Körper eingebracht wird, oxidiert es permanent. … Mehr als 15 Prozent der Patienten entwickeln bei der Versorgung mit Titanimplantaten Entzündungen. Wenn es erst einmal so weit kommt, ist es unheimlich schwer, solchen Patienten zu helfen“.
Herzschrittmacher sind übrigens auch aus Titan, obwohl Titandioxid das Herz schädigt. Dazu ein Zitat aus
https://www.tum.de/nc/die-tum/aktuelles/pressemitteilungen/details/31077/: „Titandioxid und Siliziumdioxid zeigten eine Erhöhung der Herzfrequenz von bis zu 15 Prozent und führten zu veränderten EKG-Werten, die sich auch, nachdem die Nanopartikel schon nicht mehr wirkten, nicht normalisierten.“ Titandioxid ist bekanntlich auch ein Zusatz für Lebensmittel und Kosmetikprodukte. Der Code für Titandioxid ist E171 und Cl 77891.
Zur Gefährlichkeit von Titandioxid auch ein aus dem englischen Text übersetztes Zitat aus https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/19887611:
„Titandioxid-Nanopartikel induzieren in vivo bei Mäusen DNA-Schäden und genetische Instabilität“.
Handlungen von Seiten des Staates sind gerechtfertigt, denn im Rahmen der klassischen Gefahrenabwehr muss der Staat (Gesetzgeber, Verwaltung) handeln, zum Beispiel durch Regulierung oder konkrete Maßnahmen, wenn eine Gefahr für Gesundheit und Leben von Menschen eingetreten ist oder droht. Hierzu sind die staatlichen Institutionen verfassungsrechtlich aufgrund ihrer Schutzpflichten aus Artikel 2 Absatz 2 GG und Artikel 20a GG verpflichtet.