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Petition 106300

Kleingartenwesen

Änderung des BKleingG (dauerhafter Verbleib in eigener Gartenlaube bei eingetretener Obdachlosigkeit) vom 26.01.2020

Text der Petition

Mit der Petition wird eine Änderung des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) gefordert, die es dem Pächter erlaubt, im Falle von Obdachlosigkeit, dauerhaft in der eigenen Gartenlaube zu wohnen.

Begründung

Wenn ein Pächter, der mindestens fünf Jahre einen Pachtvertrag hat und immer regelmäßig seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist und alle anderen gesetzlichen Bestimmungen eingehalten hat, obdachlos wird, darf er in der eigenen Gartenlaube dauerhaft wohnen, insofern er auch weiterhin alle anderen gesetzlichen Regelungen einhält.

Wenn ein Pächter obdachlos werden sollte, müsste er sich nach der jetzigen Gesetzeslage zum Schlafen in öffentliche Räume begeben, obwohl er ein eigenes Dach über dem Kopf besitzt.

Um Missbrauch vorzubeugen kann diese Regelung an folgende Bedingungen geknüpft werden:

1. Es muss eine zustellfähige Adresse angegeben werden.
2. Der Pächter muss mindestens fünf Jahre einen Pachtvertrag nachweisen.
3. Alle finanziellen Verpflichtungen müssen eingehalten werden.
4. Das Aufenthaltsrecht bezieht sich nur auf Pächter und keine weiteren Personen.
5. Ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis ist nachzuweisen.
6. Der Pächter muss mindestens fünfzig Jahre deutscher Staatsbürger sein.
7. Er muss dauerhaft erwerbsunfähig oder Rentner sein.
8. Es darf keine Pflegebedürftigkeit bestehen.

Bereits jetzt gibt es Bürger der Bundesrepublik, die dauerhaft in Gartenlauben, Wohnwagen oder Wohnmobilen leben. Nur der Kleingärtner wird mit dem Wohnverbot regelrecht ausgegrenzt. Es gibt auch genügend öffentliche Einrichtungen, wie zum Beispiel Rasthöfe und Campingplätze, wo man hygienische Einrichtungen nutzen kann. Warum soll ein obdachloser Kleingärtner also unter Brücke schlafen, wenn er doch ein Gartenhaus besitzt?

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