Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Diskussion zur Petition 106425

Gewerberechtliche Vorschriften für den Handel

Einschränkung oder Verbot des Vertriebs von Himmelslaternen und vergleichbarer Produkte vom 28.01.2020

Diskussionszweig: Das wäre dann ein nicht zulässiges Handelshemmnis i. S. v. EU- Verträge

Heinz 548 | 19.02.2020 - 03:07

Das wäre dann ein nicht zulässiges Handelshemmnis i. S. v. EU- Verträge

Anzahl der Antworten: 4

Halten wir erst einmal fest:

Die Politik begünstigt den freien Handel innerhalb der EU- Staaten, öffnet Grenzen für den Warenverkehr unterbindet sogar Handelshemmnisse per Strafandrohung, macht klar, dass freier Handel Chancen für Unternehmen und Arbeitnehmer bedeutet, sowie Vorteile für Verbraucher bringt; Diese Maxime wird von Verbrauchern klaglos und begeisternd hingenommen. Und jetzt passt es dem Petenten nicht und er verlangt Einschränkungen.

Jedes Unternehmen kann und darf importieren und herstellen was es möchte, solange das Herstellen und der Import nicht durch besondere Gesetze reglementiert sind. (z. B. Kriegswaffenkontrollgesetz, Sprengstoffgesetz))

Jeder Bürger und jede Bürgerin und jedes Unternehmen darf diese Waren einkaufen, aber noch lange nicht verwenden. Z. B. könnte es durchaus sein, dass ein deutsches Handelsunternehmen solche „Himmelslaternen“ einkauft oder gar herstellen lässt, mit dem Ziel eines Weiterverkaufs z. B. nach Kroatien, Ungarn, Bulgarien oder Türkei. Dort ist die Verwendung dieser Laternen nicht untersagt. Insofern stellt eine gesetzl. Einschränkung der Produktion oder gar ein generelles Vertriebsverbot ein nicht zulässiges Handelshemmnis dar.

Etwas anders sieht es mit der Verwendung aus. Grundsätzlich ist der Anwender/Verwender des Produktes welches er verwendet, für sein Handeln verantwortlich. Selbstverständlich hat der Verwender VOR (!) Nutzung des Produktes sich über die rechtliche Angelegenheit zu informieren, vor allem dann, wenn er mit Verwendung des Produktes, Leben und Sachwerte anderer gefährdet und/oder das Risiko hierzu besteht. Und das wiederum sagte in diesem Falle der klare Menschenverstand, dazu braucht es keine Hinweise, keine Norm und keine Gesetze. Wenn ich eine offene Flamme an einen Heuschober halte, wird sehr wahrscheinlich der Heuschober brennen und weiteren Schaden anrichten, dazu braucht es keine Belehrung, zumindest nicht mit Intellekt ausgestattete Bürger und Bürgerinnen.

Frage: Warum sollten Online-Handelsplattformen für die Dummheit, Unvernunft oder Bequemlichkeit von Kunden haften, die zu bequem sind, sich mit der Rechtslage ihres eigenen Tuns in Form der Produktverwendung zu befassen? Wer trägt denn hier Verantwortung für das Tun und Handeln, doch sicherlich nicht der Onlinehändler.

Wir sind nicht in Amerika, wo der Hersteller eines Mikrowellenofens deutlich machen muss, das dass Trocknen einer Katze oder eines anderen Tieres im Mirowellenofen mit dem Ableben der Katze oder des Tieres einhergeht.

Inhaltlich verstehe ich die Petition, sachlich ist sie aber nicht begründet. Vielmehr sind die Anwender der „Himmelslaternen“ nicht nur zur Verantwortung im strafrechtlichen Sinne, sondern auch im haftungsrechtlichen Sinne heranzuziehen und gerade das könnte sehr unangenehm werden. Und wer meint sein Ego mit Bumm, Peng und Zisch zufrieden zustellen und Dritte (und Tiere) mit der ganz tollen Idee „unkontrolliertes Steigenlassen von offenen Flammen (= Himmelslaterne)“ zu befrachten, sollte auch für dieses exklusive Hobby in voller Höhe haften.
2 Personen finden diesen Beitrag hilfreich