Text der Petition
Mit der Petition sollen zur Sicherstellung der Verbraucher - sowie der öffentlichen Sicherheit - gesetzliche Regelungen erreicht werden, die den Vertrieb von Himmelslaternen und vergleichbaren Produkten einschränken oder generell verbieten, um das Anwendungsverbot zu gewährleisten.
Begründung
Dieses kann durch ein Verbot von Angeboten, welche gezielt den deutschen Verbraucher ansprechen erreicht werden sowie, um eine effektive Durchsetzung zu gewährleisten, durch eine Haftung der Online-Plattformen bei Verstößen.
Seit 2009 ist deutschlandweit das Steigenlassen von Himmelslaternen (unbemannten Flugballons mit festen oder flüssigen Brennstoffen) insbesondere auf Grundlage von Vorschriften über den Brandschutz sowie die Flugsicherheit verboten. Es ist festzustellen, dass trotz dieses Verbotes häufig ohne einen entsprechenden Hinweis, dennoch solche Produkte in Deutschland - meist über Marktplatz-Plattformen im Internet - vertrieben werden. Hierdurch wird dem uninformierten Verbraucher suggeriert, dass auch das Aufsteigenlassen erlaubt sei. Die daraus folgenden Auswirkungen haben sich zum Jahreswechsel im dramatischen Ausmaße erneut gezeigt. Letztlich gehen von diesen Produkten erhebliche Gefahren für Menschen, Tieren und Sachen aus. Eine entsprechende Hinweispflicht wäre nicht ausreichend, um eine solche Problematik zu lösen, da eine aktuelle Studie zeigt, dass bereits jetzt die Überwachung des Online-Handels behördlich nicht gewährleistet werden kann. Um eine effektive Rechtsdurchsetzung durch die Behörden zu gewährleisten, sind daneben Plattformen und Marktplätze mit einzubeziehen, da der Vertrieb in nicht unerheblichen Maße über diese erfolgt und der Zugriff auf Anbieter aus dem (insbesondere außereuropäischen) Ausland in der Regel nicht möglich ist. Dementsprechend ist ein generelles Verbot für das zielgerichtete Anbieten an deutsche Verbraucher, insbesondere online, und insbesondere über Handelsplattformen, zu beschließen, sowie eine Haftung von Online-Handelsplattformen für Verstöße gegen ein solches Verbot.
Die Politik begünstigt den freien Handel innerhalb der EU- Staaten, öffnet Grenzen für den Warenverkehr unterbindet sogar Handelshemmnisse per Strafandrohung, macht klar, dass freier Handel Chancen für Unternehmen und Arbeitnehmer bedeutet, sowie Vorteile für Verbraucher bringt; Diese Maxime wird von Verbrauchern klaglos und begeisternd hingenommen. Und jetzt passt es dem Petenten nicht und er verlangt Einschränkungen.
Jedes Unternehmen kann und darf importieren und herstellen was es möchte, solange das Herstellen und der Import nicht durch besondere Gesetze reglementiert sind. (z. B. Kriegswaffenkontrollgesetz, Sprengstoffgesetz))
Jeder Bürger und jede Bürgerin und jedes Unternehmen darf diese Waren einkaufen, aber noch lange nicht verwenden. Z. B. könnte es durchaus sein, dass ein deutsches Handelsunternehmen solche „Himmelslaternen“ einkauft oder gar herstellen lässt, mit dem Ziel eines Weiterverkaufs z. B. nach Kroatien, Ungarn, Bulgarien oder Türkei. Dort ist die Verwendung dieser Laternen nicht untersagt. Insofern stellt eine gesetzl. Einschränkung der Produktion oder gar ein generelles Vertriebsverbot ein nicht zulässiges Handelshemmnis dar.
Etwas anders sieht es mit der Verwendung aus. Grundsätzlich ist der Anwender/Verwender des Produktes welches er verwendet, für sein Handeln verantwortlich. Selbstverständlich hat der Verwender VOR (!) Nutzung des Produktes sich über die rechtliche Angelegenheit zu informieren, vor allem dann, wenn er mit Verwendung des Produktes, Leben und Sachwerte anderer gefährdet und/oder das Risiko hierzu besteht. Und das wiederum sagte in diesem Falle der klare Menschenverstand, dazu braucht es keine Hinweise, keine Norm und keine Gesetze. Wenn ich eine offene Flamme an einen Heuschober halte, wird sehr wahrscheinlich der Heuschober brennen und weiteren Schaden anrichten, dazu braucht es keine Belehrung, zumindest nicht mit Intellekt ausgestattete Bürger und Bürgerinnen.
Frage: Warum sollten Online-Handelsplattformen für die Dummheit, Unvernunft oder Bequemlichkeit von Kunden haften, die zu bequem sind, sich mit der Rechtslage ihres eigenen Tuns in Form der Produktverwendung zu befassen? Wer trägt denn hier Verantwortung für das Tun und Handeln, doch sicherlich nicht der Onlinehändler.
Wir sind nicht in Amerika, wo der Hersteller eines Mikrowellenofens deutlich machen muss, das dass Trocknen einer Katze oder eines anderen Tieres im Mirowellenofen mit dem Ableben der Katze oder des Tieres einhergeht.
Inhaltlich verstehe ich die Petition, sachlich ist sie aber nicht begründet. Vielmehr sind die Anwender der „Himmelslaternen“ nicht nur zur Verantwortung im strafrechtlichen Sinne, sondern auch im haftungsrechtlichen Sinne heranzuziehen und gerade das könnte sehr unangenehm werden. Und wer meint sein Ego mit Bumm, Peng und Zisch zufrieden zustellen und Dritte (und Tiere) mit der ganz tollen Idee „unkontrolliertes Steigenlassen von offenen Flammen (= Himmelslaterne)“ zu befrachten, sollte auch für dieses exklusive Hobby in voller Höhe haften.