Text der Petition
Mit der Petition wird eine Novellierung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), welches seit dem 1. Juli 2004 die gesetzliche Grundlage der Vergütung der Rechtsanwälte bildet, gefordert. Durch die Novellierung der RVG-Tabelle soll die Angemessenheit der anwaltlichen Vergütung für alle Rechtsanwälte/-innen wiederhergestellt und dauerhaft gewährleistet werden.
Begründung
In Deutschland hat jede Bürgerin und jeder Bürger Anspruch auf Rechtsberatung und Rechtshilfe. Dies ist ein wesentlicher Teil des durch das Grundgesetz garantierten „Zugang zum Recht“ und resultiert aus dem in Artikel 3 des Grundgesetzes geregelten Gleichheitsgrundrecht („Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“). Dieses Grundrecht umfasst auch die Rechtsschutzgleichheit, die jedem unabhängig von seinen finanziellen Möglichkeiten garantiert, staatlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können.
Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich grundsätzlich aus dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung,
die ein Rechtsanwalt individuell mit seinen Mandanten trifft. Nicht jeder Bürger
ist in der Lage, Anwaltskosten auf Grundlage des RVG oder gar einer Honorarvereinbarung aufzubringen.
Aus diesem Grund gibt es in Deutschland für Personen mit geringem Einkommen ein
staatlich finanziertes Hilfesystem aus Beratungs- und Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe,
wenn diese Rechtsberatung von einem Anwalt benötigen oder nicht in der Lage sind, einen
Prozess selbst zu finanzieren bzw. sich gegen die Ansprüche eines anderen zu
verteidigen. Durch diese vom Staat finanzierte Hilfe soll garantiert werden, dass keine
finanzielle Diskriminierung im Bereich des Rechtsschutzes erfolgt. Die Vergütung derjenigen
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die im Rahmen der sozialstaatlichen
Hilfsmaßnahmen für ihre Mandanten tätig werden, erfolgt nach der Gebührentabelle
des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Diese Gebühren sind im Vergleich zu den
individuellen Honoraren sehr niedrig und stellen viele selbstständige Anwälte mittlerweile vor ernste finanzielle Herausforderungen.
Die Petition möchte die Bevölkerung und die Politik hinsichtlich der Gefahr für den Rechtsstaat sensibilisieren und deren Bewusstsein für die Garantie des Zugangs zum Recht auch für Menschen in prekärer Situation schärfen. Die niedergelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte werden diese Leistungen zukünftig nicht mehr im notwendigen Umfang erbringen können, wenn diese nicht das Auskommen garantieren.
Auch einkommensschwächeren Bürgerinnen und Bürgern muss der Zugang zum Recht und zu einer effizienten, angemessenen anwaltlichen Vertretung jederzeit ermöglicht sein. Die Statistiken zeigen, dass der Bedarf hoch ist: So gab es im Jahr 2017 in Deutschland 671.485 Anträge auf Beratungshilfe durch eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt, 2016 waren es sogar 722.361 Anträge.
Damit es auch weiterhin Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gibt, die im Rahmen von Beratungs- und Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe arbeiten und sie mehr Fälle annehmen können, die für den Einzelnen menschlich und moralisch bedeutsam sind, muss ihre angemessene Vergütung sichergestellt werden. Nur so ist gewährleistet, dass alle Bürgerinnen und Bürger vor dem Gesetz die gleichen Chancen haben. Es darf keine Zweiklassengesellschaft im Rechtsschutz geben!
Diese Betrachtung funktioniert im Zivilrecht regelmäßig jedoch nicht, weil die Verfahren vor den Landgerichten der Dauer nach stetig zugenommen haben. Ein Arzthaftungsrecht 1. Instanz dauert mitunter z.B. drei Jahre. Was im Laufe dieser Zeit an Arbeit entsteht, wird durch Pauschalgebühren abgegolten, egal wie aufwendig.
Bestellt das Gericht zur Sachverhaltsaufklärung einen Sachverständigen, wird die nicht nach RVG (klar), sondern nach dem JVEG bezahlt, das Stundensätze vorsieht. Diese liegen zwar unterhalb von 200 €, aber der Sachverständige darf - was von den Gerichten akzeptiert wird - seinen Zeitaufwand für Aktenstudium, Literaturrecherche, etc. großzügig aufschreiben.
Auch wenn der Sachverständige deutlich weniger Arbeit hatte, musste ich häufig feststellen, dass seine Vergütung spürbar höher ausfiel, als die der Anwälte auf RVG-Basis.
Forttik | Wed Mar 11 00:17:28 CET 2020 - Wed Mar 11 00:17:28 CET 2020
Was halten Sie davon, wenn sich Ihre Berufsvertretung mal dafür einsetzt, dass Gesetzesänderungen anderer Art eintreten.
Z. B. dass bei einem schuldhaften Verhalten der Gegenseite bei Hinauszögern und Erhöhung der Erschwernisse (in erster Linie denke ich da an den Geschädigten, also Ihren Mandanten) die Strafe höher ausfällt, und DIE GEGENSEITE die Mehrkosten zahlen muss.
Dass wäre doch eine bessere Richtung, oder finden Sie nicht auch?
Ich finde es mittlerweile zum Kot..en, dass viele Anwälte mit erheblicher Vorliebe und weil es so viel einfacher ist, gegen ihren eigenen Mandanten kämpfen und den als Rupfhuhn sehen!
Forttik | Wed Mar 11 00:12:58 CET 2020 - Wed Mar 11 00:12:58 CET 2020
Was für ein Gejammer.
Es wird immer irgendwo jemanden geben, der gerade in dem einen Fall mal mehr verdient.
Werden Sie halt Taxifahrer. Man kann´s auch echt übertreiben, dieser permanente Futterneid.
Edoline | Mon Mar 09 13:30:19 CET 2020 - Mon Mar 09 13:30:19 CET 2020
Das sehe ich genauso. Bin seit Jahren Fachanwältin für Medizinrecht!