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Diskussion zur Petition 106904

Rechtsanwaltsgebühren

Novellierung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) vom 07.02.2020

Diskussionszweig: Sachverständige verdienen besser als Rechtsanwälte

Dr. Martin Riemer - Brühl/Rheinland | 09.03.2020 - 01:57

Sachverständige verdienen besser als Rechtsanwälte

Anzahl der Antworten: 3

Man könnte geneigt sein, den Fehler zu machen, zu meinen, dass wenn der Streitwert mehrere Zehntausend Euro beträgt, das Mandat nach RVG doch angemessen vergütet erscheint (mit Blick auf die äußere Höhe der abgerechneten Summe).
Diese Betrachtung funktioniert im Zivilrecht regelmäßig jedoch nicht, weil die Verfahren vor den Landgerichten der Dauer nach stetig zugenommen haben. Ein Arzthaftungsrecht 1. Instanz dauert mitunter z.B. drei Jahre. Was im Laufe dieser Zeit an Arbeit entsteht, wird durch Pauschalgebühren abgegolten, egal wie aufwendig.
Bestellt das Gericht zur Sachverhaltsaufklärung einen Sachverständigen, wird die nicht nach RVG (klar), sondern nach dem JVEG bezahlt, das Stundensätze vorsieht. Diese liegen zwar unterhalb von 200 €, aber der Sachverständige darf - was von den Gerichten akzeptiert wird - seinen Zeitaufwand für Aktenstudium, Literaturrecherche, etc. großzügig aufschreiben.
Auch wenn der Sachverständige deutlich weniger Arbeit hatte, musste ich häufig feststellen, dass seine Vergütung spürbar höher ausfiel, als die der Anwälte auf RVG-Basis.
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Forttik | Wed Mar 11 00:17:28 CET 2020 - Wed Mar 11 00:17:28 CET 2020

Zitat: von Edoline
Das sehe ich genauso. Bin seit Jahren Fachanwältin für Medizinrecht!



Was halten Sie davon, wenn sich Ihre Berufsvertretung mal dafür einsetzt, dass Gesetzesänderungen anderer Art eintreten.
Z. B. dass bei einem schuldhaften Verhalten der Gegenseite bei Hinauszögern und Erhöhung der Erschwernisse (in erster Linie denke ich da an den Geschädigten, also Ihren Mandanten) die Strafe höher ausfällt, und DIE GEGENSEITE die Mehrkosten zahlen muss.
Dass wäre doch eine bessere Richtung, oder finden Sie nicht auch?

Ich finde es mittlerweile zum Kot..en, dass viele Anwälte mit erheblicher Vorliebe und weil es so viel einfacher ist, gegen ihren eigenen Mandanten kämpfen und den als Rupfhuhn sehen!

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Forttik | Wed Mar 11 00:12:58 CET 2020 - Wed Mar 11 00:12:58 CET 2020

Zitat: von Dr. Martin Riemer - Brühl/Rheinland
Man könnte geneigt sein, den Fehler zu machen, zu meinen, dass wenn der Streitwert mehrere Zehntausend Euro beträgt, das Mandat nach RVG doch angemessen vergütet erscheint (mit Blick auf die äußere Höhe der abgerechneten Summe).
Diese Betrachtung funktioniert im Zivilrecht regelmäßig jedoch nicht, weil die Verfahren vor den Landgerichten der Dauer nach stetig zugenommen haben. Ein Arzthaftungsrecht 1. Instanz dauert mitunter z.B. drei Jahre. Was im Laufe dieser Zeit an Arbeit entsteht, wird durch Pauschalgebühren abgegolten, egal wie aufwendig.
Bestellt das Gericht zur Sachverhaltsaufklärung einen Sachverständigen, wird die nicht nach RVG (klar), sondern nach dem JVEG bezahlt, das Stundensätze vorsieht. Diese liegen zwar unterhalb von 200 €, aber der Sachverständige darf - was von den Gerichten akzeptiert wird - seinen Zeitaufwand für Aktenstudium, Literaturrecherche, etc. großzügig aufschreiben.
Auch wenn der Sachverständige deutlich weniger Arbeit hatte, musste ich häufig feststellen, dass seine Vergütung spürbar höher ausfiel, als die der Anwälte auf RVG-Basis.



Was für ein Gejammer.

Es wird immer irgendwo jemanden geben, der gerade in dem einen Fall mal mehr verdient.

Werden Sie halt Taxifahrer. Man kann´s auch echt übertreiben, dieser permanente Futterneid.

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Edoline | Mon Mar 09 13:30:19 CET 2020 - Mon Mar 09 13:30:19 CET 2020

Das sehe ich genauso. Bin seit Jahren Fachanwältin für Medizinrecht!

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