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Diskussion zur Petition 107087

Recht der Ehescheidung

Keine Zustimmung des Ehepartners bei Scheidung vom 12.02.2020

Diskussionszweig: Zu bedenken: ähnliche Regelung im islamischen Recht

Nutzer3294430 | 04.03.2020 - 17:20

Zu bedenken: ähnliche Regelung im islamischen Recht

Anzahl der Antworten: 4

Nur kritische 3 Hinweise zum Petitionsanliegen:

1) Das islamische Recht ist hier ähnlich. Es genügt der einseitig ausgesprochene Wunsch (egal ob Ehemann oder Ehefrau): "Ich verstoße dich!"

2) Die zu entscheidende neue Regelung wäre tragisch im Fall von Affekthandlungen. Das jetzige Verfahren gibt beiden Ehepartnern die Möglichkeit, wieder konstruktiv zusammenzufinden, was insbesondere zur Regelung von Eigentums-, Renten- und Versorgungsansprüchen wichtig ist.

3) Besonders tragisch wären die Folgen dieser Regelung für zu versorgende Kinder in der nun einfach aufzulösenden Ehe. Zwar könnten traumatisierende Ehepartnerkonflikte und Frontenbildungen vermieden werden, die Regelung von deren Versorgung und Unterhalt könnten aber erheblich erschwert werden. Vor Gericht müsste die Scheidungssache dann eh.
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