Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 107470

Arbeitslosengeld II

Anrechnung des Unterhaltsvorschusses beim Arbeitslosengeld II vom 25.02.2020

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass Unterhaltsvorschuss nicht oder nur teilweise beim Arbeitslosengeld II angerechnet wird.

Begründung

Begründung:
Der Unterhaltsvorschuss dient den Bedürfnissen des Kindes und darf daher nicht als Einkommen angerechnet werden.
Beispiel: Ab dem 12. Lebensjahr bekommt ein Kind (das alleinerziehende Elternteil) ca. 90 Euro mehr Unterhaltsvorschuss. Dieser wird komplett (so wie der bisherige Unterhaltsvorschuss auch) angerechnet auf das ALG2, so dass das Kind (das alleinerziehende Elternteil) 0,0 von diesen Mehrleistungen hat.
Wozu dient eigentlich diese Erhöhung? Eigentlich dazu, höhere Kosten, die auch bedingt durch das höhere Alter des Kindes entstehen, abzudecken.
Fazit: Auch ein Kind, welches in einem durch ALG2 aufgestockten Haushalt lebt, hat diesen höheren Bedarf, bekommt ihn aber nicht bedient, da grundsätzlich auf der 0-Schiene gefahren wird!

Ich bitte daher zu prüfen, ob diese komplette Anrechnung des Unterhaltsvorschusses rechtens ist, bzw eine Nicht- bzw nur teilweise Anrechnung sicherlich der Kinderarmut entgegenwirkt!
(Eine alleinerziehende Mutter/ein alleinerziehende Vater, welche(r) nicht auf ALG2 angewiesen ist, hat immer mehr zur Verfügung! Also warum nicht auch die, die es durch das ALG 2 sowieso schon schwerer haben?!)

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben