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Diskussion zur Petition 108041

Familienleistungsausgleich

Ergänzung der Kindergeldvoraussetzungen/Anspruch auf Kindergeldzahlung für pflegende Angehörige behinderter Erwachsener (über 25. Lebensjahr) vom 08.03.2020

Diskussionszweig: Das geltende Recht entspricht dem Anliegen

Lebensschützer | 29.06.2020 - 19:32

Das geltende Recht entspricht dem Anliegen

Anzahl der Antworten: 2

Ich fürchte, das Anliegen der Petition geht ins Leere, weil das geltende Recht ihm bereits entspricht. Anders als vom Petenten dargestellt kann Kindergeld im Falle der Behinderung auch dann über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt werden, wenn die betreffende Person nicht in den Haushalt der Eltern aufgenommen ist. Allerdings muss die Behinderung eingetreten sein, bevor der Anspruch auf Kindergeld erloschen ist. Voraussetzung ist auch etwa bei einer Unterbringung in einem Heim oder einem Betreuten Wohnen lediglich, dass der notwendige Lebensunterhalt nicht aus den zur Verfügung stehenden Einnahmen bestritten werden kann und den Eltern zur Sicherstellung desselben Aufwendungen entstehen. Das können etwa Fahrten und/oder Begleitungen zu Therapien, Arzt- oder Krankenhausbesuchen sein. Einzelheiten zu der Frage, wann genau die Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld in diesen Fällen erfüllt sind, finden sich auf den Internet-Auftritten einschlägiger Verbände der Behinderten-Selbsthilfe, etwa der Bundesvereinigung Lebenshilfe oder des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen.
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