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Petition 108322

Gewerberechtliche Vorschriften für den Handel

Sonderregelungen im Einzelhandel bezüglich der Abgabe von Waren des täglichen Bedarfs vom 17.03.2020

Text der Petition

Mit der Petition werden Sonderregelungen im Einzelhandel bezüglich der Abgabe von Waren des täglichen Bedarfs an Menschen der Risikogruppen von SARS-CoV-2/COVID 19 gefordert.

Begründung

Am 16.03.2020 wurde bundesweit das Sonntagsverkaufsverbot aufgehoben. Sinn dahinter ist das Aufkommen in den Märkten zu minimieren und so die Übertragungskette des Coronavirus einzudämmen.
Da zurzeit von vielen Menschen das große Plündern zum Horten von Gütern wie zellulosehaltigen Hygieneprodukten, Seife, Konserven, Trockenprodukten und auch Obst, wie Gemüse, begangen wird, können Patienten der Risikogruppen nur durch massiv erhöhten Aufwand ihrer Grundversorgung nachkommen. Die Auseinandersetzungen an den Regalen, das Aufsuchenmüssen gleich mehrerer Märkte und die erhöhte Frequentierung im generellen Einkaufsturnus sind kaum eine Zumutung für Gesunde und sollten daher erst recht für Menschen höherer Gefährdung weitestgehend unterbunden werden. Die Ausweitung der Öffnungszeiten im Einzelhandel könnte eine kontrollierte und gesicherte Abgabe gewisser Waren zu bestimmten Zeiten ermöglichen, zu denen nur genannte Personengruppe Zugang hat, wie beispielsweise in der ersten Verkaufsstunde des Tages.
Es sollte sich schnellstmöglich ein Gremium zusammenfinden, welches mit Expertise eine entsprechende Sonderregelung ausfertigt.

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