Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, einen parlamentarischen Beauftragten für die Belange der deutschen Staatsbürger im Ausland zu ernennen.
Begründung
Der parlamentarische Beauftragte soll den deutschen Staatsbürgern im Ausland eine Stimme im Bundestag geben. Die Deutschen im Ausland verfügen über wichtige Erfahrungen und Kenntnisse über die Situation im Gastland, von denen Deutschland stärker profitieren kann als bisher, insbesondere in den Bereichen Wirtschaft, Technologie, Politik, Kultur, Wissenschaft und Forschung, Umwelt, Klimaschutz und Entwicklungszusammenarbeit.
Nach einer Studie der OECD (Talent Abroad: A Review of German Emigrants, 2015) lebten in den Jahren 2010/11 etwa 3,4 Millionen Deutsche über 15 Jahren im Ausland. Derzeit kommen auf 300.000 Einwohner ein Abgeordneter im Bundestag. Wären die Auslandsdeutschen mit eigenen Abgeordneten im Bundestag vertreten, so stellten sie insgesamt elf Abgeordnete.
Die Teilnahme an Bundestagswahlen ist für deutsche Staatsbürger im Ausland oft mit großen Schwierigkeiten verbunden oder sogar unmöglich. In der Vergangenheit sind wiederholt Verbesserungen gefordert worden, z. B. durch die Ermöglichung von Wahlen in den Auslandsvertretungen, bisher jedoch ohne Erfolg (vgl. Pet.-Nr. 25567, 68402 und 96111). Die Ernennung eines Beauftragten für Auslandsdeutsche wäre ein erster und rechtlich zulässiger Schritt (vgl. WD 3–3000-090/16), um die parlamentarische Vertretung der Auslandsdeutschen zu verbessern.
Die Interessen der Auslandsdeutschen werden in der Bundespolitik bisher nur unzureichend berücksichtigt. Im Wahlkampf sind sie über die Wahlkreise verstreut erfasst und werden daher nicht als eigenständige Wählergruppe wahrgenommen. Die speziellen Interessen der Auslandsdeutschen betreffen beispielsweise die medizinische Versorgung und Hilfe in Katastrophenfällen im Gastland; Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen; die Vereinfachung des grenzüberschreitenden Rechtsverkehrs und den Abbau von Bürokratie, insbesondere im Bereich des Vertrags-, Familien-, sowie Arbeits- und Sozialrechts; den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen des Gastlandes (Kitas, Schulen, Universitäten); die gegenseitige Anerkennung von Ausbildungen und Qualifikationen; den Schutz von Auslandsinvestitionen und (Wohn-)Eigentums; Schutz vor Diskriminierungen; Rechtsstaatlichkeit; sowie Hilfe bei der Rückkehr z. B. durch Wiedereingliederung in den heimischen Arbeitsmarkt.
Andere Staaten sind Deutschland weit voraus. Sie erlauben nicht nur die Urnenwahl in ihren Auslandsvertretungen. Frankreich, Italien und Kroatien haben zudem eigene Auslandswahlkreise mit eigenen Auslandsabgeordneten eingeführt (vgl. Laguerre, Parliament and Diaspora in Europe, 2013). So hat Frankreich die Auslandwahlkreise im Juli 2008 im Zuge einer Verfassungsreform eingerichtet. Derzeit gibt es elf Auslandswahlkreise, die je einen Abgeordneten stellen. Der geographische Umfang der Wahlkreise variiert und wird durch die Anzahl der Franzosen bestimmt, die in der entsprechenden Region leben.