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Petition 108333

Verjährung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch

Erweiterung der Verjährungshemmung von sechs auf zwölf Monate (§ 204 Bürgerliches Gesetzbuch) vom 18.03.2020

Text der Petition

Mit der Petition wird eine sofortige Erweiterung der Verjährungshemmung von sechs auf zwölf Monate aufgrund des Coronavirus gefordert.

Begründung

Gemäß § 204 Abs. 2 Satz 1 BGB n.F. endet die nach § 204 Abs. 1 BGB n.F. eingetretene Verjährungshemmung sechs Monate nach der rechtskräftigen Entscheidung oder anderweitigen Beendigung des eingeleiteten Verfahrens. Gerät das Verfahren dadurch in Stillstand, dass die Parteien es nicht betreiben, so tritt gemäß § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB n.F. an die Stelle der Beendigung des Verfahrens die letzte Verfahrenshandlung der Parteien, des Gerichts oder der sonst mit dem Verfahren befassten Stelle.

Aufgrund der Coronakrise ist mit erheblichen Verzögerungen und Einschränkungen zu rechnen, daher ist die in § 204 BGB enthaltene Frist von 6 auf 12 Monate sofort zu erhöhen.

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