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Diskussion zur Petition 108459

Öffentliche Sicherheit

Pflicht zum Tragen von Atemschutzmasken und Einweg-Handschuhen in Supermärkten vom 20.03.2020

Diskussionszweig: Auf keinen Fall

b.rzepka@gmx.de-- | 22.04.2020 - 22:41

Auf keinen Fall

Anzahl der Antworten: 6

Einweghandschuhe machen die Keimverbreitung nur noch schlimmer, das ist erwiesen.
Sie dienen in med. Einrichtungen nur zum (kurzfristigen) Schutz des Trägers vor Kontamination. Ansonsten sind sie porös, also nicht undurchlässig, man verschmiert damit die Bazillen nur weiter, wenn man damit durch die Abteilungen grabbelt und beim Ausziehen der Handschuhe ist auch einiges zu beachten, denn sonst ist alles umsonst gewesen.

Daher: keine Mitzeichnung.

Was die Maskenpflicht angeht, regeln die Bundesländer das in ihrer Kompetenz, bei uns in SH ist es ab nächste Woche Pflicht im ÖPNV und im Einzelhandel.
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