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Diskussion zur Petition 108583

Patientenrechte

Pflichtabgabe von Patientenverfügungen zu Abfrage von Sterbehilfe vom 22.03.2020

Diskussionszweig: Grundgesetzwidrig

Lebensschützer | 01.05.2020 - 18:14

Grundgesetzwidrig

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Dem Petenten ist zunächst einmal zuzugeben, dass er einen durchaus wichtigen Sachverhalt problematisiert. Die von ihm vorgetragenen Vorstellungen zeugen von gutem Willen und ehrlichem Bemühen.

Leider hat er sich offenbar insbesondere mit den Regeln des deutschen Grundgesetzes nicht hinreichend auseinandergesetzt. Zwei Bestimmungen desselben sind hier von zentraler Bedeutung: Art. 1 Abs. 1: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.", und Art. 2 Abs. 1: "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."

Fangen wir mit der zuletzt genannten Bestimmung an: "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit..." In die Sprache des Normalbürgers übersetzt heißt das (in Verbindung mit dem Rest des Satzes): Jeder hat das Recht, zu tun und zu lassen was er will, solange er damit nicht die Freiheit eines anderen, eben dies auch zu tun, beeinträchtigt. Und entscheidend in dieser Übersetzung ist nun das "zu lassen": Solange ich durch das, was ich nicht tue, niemand anderen in seinen Rechten beeinträchtige, habe ich auch das Recht, eben dies nicht zu tun. In der Juristensprache wird dies als "Autonomie" bezeichnet. Und dieses Freiheitsrecht folgt wiederum aus der zuerst genannten Bestimmung des Grundgesetzes, nämlich der vom Staat ohne Wenn und Aber zu gewährleistenden Menschenwürde. Wie weit diese Garantie gehen kann und wie schmerzlich sie für manche sein kann, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem "Sterbehilfe"-Urteil vom 26. Februar 2020 deutlich gemacht.

Auf diese Petition angewendet bedeutet dies ganz einfach: Das mit ihr verfolgte Anliegen ist mit der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, mit dem Grundgesetz, nicht vereinbar. Niemand anderes wird in seinen Grundrechten verletzt, wenn die von dem Petenten begehrte Verpflichtung nicht erfüllt wird, wohl aber die Grundrechte der Person, der er diese Verpflichtung auferlegen möchte. Das in dem erwähnten Verfassungsgerichts-Urteil ausführlich behandelte Recht auf Autonomie und die aus der Menschenwürde folgende Verpflichtung des Staates, dieses Recht zu schützen, lässt ein Handeln des Staates, wie der Petent es vorschlägt, schlicht nicht zu. Der staatlichen Gewalt in Deutschland steht kein Recht zu, einen Bürger zu derartigem Handeln zu zwingen. HInzu kommt noch, dass er in einem Umfang Einzelheiten der zu erlassenden Regelung vorschlägt, die ebenfalls nicht mit den im Grundgesetz garantierten Freiheitsrechten vereinbar sind.

Dem Petenten wäre zu empfehlen, sich das erwähnte Verfassungsgerichts-Urteil bzw, eine Zusammenfassung desselben anzusehen, um die vorstehenden Ausführungen besser nachvollziehen zu können.
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