Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass Bieter in öffentlichen Verfahren zur Belieferung ausgeschlossen werden sollen, wenn sie in Zeiten einer Epidemie, Pandemie oder Ähnlichem ihre Lieferpreise mit eigenen höheren Aufschlägen als zu anderen Zeiten versehen haben.
Begründung
In Zeiten einer Pandemie, z. B. im Jahr 2020 während der Coronakrise, versuchen einige Hersteller, Zwischenhändler und Lieferanten, bei der Belieferung von öffentlichen Einrichtungen, z. B. Krankenhäusern, Polizei, Feuerwehr usw, mit persönlicher Schutzausrüstung, den Engpass durch Preiserhöhungen auszunutzen. Ausdrücklich nicht in der Petition gemeint sind Preiserhöhungen, die auf Grund der Bezugspreise bei den Vorlieferanten entstehen. Es soll das Verursacherprinzip gelten.
Beispiel 1: Erhöht der Hersteller die Preise ohne nachweislich höhere Bezugskosten soll dieser ausgeschlossen werden. Beispiel 2: Erhöht der Groß- oder Zwischenhändler seine Weitergabepreise ohne Preiserhöhungen bei den Vorlieferanten soll dieser ausgeschlossen.
Nicht der Bieter liefert, sondern der Auftragnehmer (od. Lieferant). Insofern kann jeder Bieter „bieten“ was er möchte, alleinig die fachlich-sachliche und preisliche Prüfung der Angebote entscheidet, wer vom status „Bieter“ zum status „Auftragnehmer“ wechselt und insofern den Zuschlag erhält.
Jeder Bieter ist in seiner Kalkulation frei, weder hat die ausschreibende Stelle (= zukünftiger Auftraggeber), noch der Staat, noch irgendeine Rechtsverordnung hierauf Einfluss zu nehmen. Ob und wieweit kalkulierte Einheitspreise marktüblichen Preisen entsprechen oder von ihnen abweichen, ist dem Bieter nicht vorzuschreiben und vom ihm frei zu entscheiden. Was hält den Bieter davon ab, dem Preisanfragenden X einen deutlich anderen Preis als dem Preisanfrager Y zu nennen zumal das Angebot einer Knappheit unterliegt und die Nachfrage durch die Decke schießt? Allenfalls kann von der ausschreibenden Stelle eine Aufschlüsselung der Einheitspreise (EP) nach Kosten- bzw. Preisanteilen für Lohn, Material, Geräte u. a. verlangt werden, wenn diese Einheitspreise deutlich von Gebote anderer Bieter abweichen.
Und selbstverständlich kann der Bieter je nach Wetterlage, nach Jahreszeit, in Abhängigkeit von Urlaubszeiten, in Abhängigkeit von konjunktureller Lage, in Abhängigkeit von Angebot und Nachfrage(!) oder schlicht nach Gutdünken seine Preiskalkulation vornehmen und diesen -seinen- Preis anbieten.
Eine andere Frage, die in der Petition deutlich wird, wäre zu beantworten: WARUM besteht ein „Engpass“ genannter Artikel bei den genannten Institutionen?
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bevorratet im Rahmen der Zivilen Notfallreserve Reis, Erbsen, Linsen, Kartoffel, Kondensmilch, Vollmilchpulver, zusammen etwa 800.000 Tonnen Lebensmittel (ca. 9,7 kg/Bundesbürger) im Wert von etwa 200 Millionen Euro an etwa 150 innerdeutschen Standorten. Es werden staatlicherseits Heizöl, Benzin, Gas in Millionentonnagen für Krisenzeiten gebunkert. Darüber hinaus gibt es das „Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe“. Frage: Warum werden von dort nicht persönliche Schutzausrüstung für Krankenhäusern, Polizei, Feuerwehr in ausreichender Menge bevorratet, zumal diese Artikel weder verderblich sind, noch überlagert werden können?
Der Einkauf würde sich pro Stück nicht im zweistelligen Eurobereich, sondern im zweistelligen Cent- Bereich bewegen und auch nicht abhängig von wilden Kalkulationen und Preistreibereien von Krisengewinnlern sein.