Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass die Empfänger von Arbeitslosengeld II mit einem Vorrat an Atemschutzmasken ausgestattet werden. Alternativ kann ein Zuschuss gewährt werden.
Begründung
Nach dem aktuellen medizinischen Stand ruft die Bundesärztekammer zum Tragen von Atemschutzmasken für alle auf.
Besonders in höherem Alter ist es kaum noch möglich, Vermittlungsvorschläge des Jobcenters ohne ausreichenden Schutz für sich und andere überhaupt noch zu berücksichtigen. Die Androhung mit Sanktionen ist in so einem Fall schon die Aufforderung zur Selbstgefährdung oder zur Körperverletzung bei Dritten.
Atemschutzmasken sind technisch hoch entwickelte Produkte.
Was ggf. sinnvoll und empfehlenswert bzw. nun auch gesetzlich etabliert werden soll, sind Gesichtsmasken. Die können auch aus einem alten T-Shirt etc. gemacht werden.
Die Kosten hierfür sind den privaten Lebensführungskosten zuzurechnen und rechtfertigen keinen Sonderbedarf, oder gar eine Ausstattung auf Kosten der Allgemeinheit.
Einzige Ausnahme wäre, wenn die Regierung Partikelfiltermasken vorschreiben würde (was sie nicht tut), die würden dann aber jedem Bürger zur Verfügung stehen und nicht nur Beziehern von Grundsicherung oder ALG II.
Keine Mitzeichnung, hier werden verschiedene Maskenarten verwechselt. Eine Verwendung von Atemschutzmasken für Ottonormalbürger ist weder empfohlen, noch notwendig. Die Petition geht daher von vollkommen falschen Annahmen aus.