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Petition 108787

Lastenausgleich

Entwicklung eines Lastenausgleichgesetzes II für die Zeit nach der Corona-Krise vom 27.03.2020

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, für die Zeit nach der Krise ein Lastenausgleichsgesetz II zu entwickeln.

Begründung

Hintergrund:
• In der Corona-Krise halten die Bürger mit mittlerem und niedrigem Einkommen das physische und psychische Leben der Gemeinschaft aufrecht.
• Es kann nicht sein, dass genau diese Bürger zum großen Teil nach der Krise in hohem Maße zu der Sanierung des Haushaltes herangezogen werden.
Leitgedanke:
• Diejenigen, die am wenigsten unter der Krise, auch auf Grund des Einsatzes derjenigen, die in prekären Verhältnissen leben beeinträchtig waren, sollten die zu erwartenden Belastungen vermehrt schultern.
• Im Hinblick auf kommende Generationen müssen die Schulden es Staates zumindest in großen Teilen abgetragen werden.
Verwendung der Gelder:
• Die zu erwartenden Gelder sollen zu 50% den Personen mit prekärem Einkommen zu Gute kommen
• 50% der zu erwartenden Gelder sollten in den Haushalt fließen.
Ausführende Behörde sollten die personell aufzustockenden Finanzämter sein (Wie bei dem Solidaritätszuschlag, der z. Zt. nicht abgeschafft werden sollte)
Keinesfalls sollte die Bezeichnung ach nur sprachlich in der Nähe des Reizwortes „Reichensteuer“ angesiedelt sein.

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