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Diskussion zur Petition 108882

Leistungen nach dem BAföG

Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze für BAföG-Empfänger/Studenten für den Bewilligungszeitraum (BWZ) 2019/2020 vom 29.03.2020

Diskussionszweig: Ganz im Gegenteil

Ylander | 20.04.2020 - 11:39

Ganz im Gegenteil

Anzahl der Antworten: 1

Wer es nicht schafft, sich sein Studium selbst zu finanzieren, qualifiziert sich nicht für eine Berufstätigkeit, aus welcher Einkommen für den Lebensunterhalt erwirtschaftet wird.

Staatliche Unterstützungen für das Studium müssen vielmehr komplett gestrichen werden.

Studenten steht es selbstverständlich weiter frei, sich um öffentliche oder private Stipendien zu bemühen.
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