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Petition 109115

Wohnungseigentum

Änderung des § 25 Absatz 3 Wohneigentumsgesetz (Mehrheitsbeschluss) vom 02.04.2020

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, im § 25 Absatz 3 Wohneigentumsgesetz das Wort "erschienenen" durch "erschienenen oder per Videokonferenz zugeschalteten und legitimierten" zu ersetzen.

Begründung

Wohneigentumsgesetz- 'Eigentümerversammlungen'
Guten Tag,
gerade in April und Mai finden die meisten dieser Versammlungen statt mit vielen Menschen auf engem Raum für 2-4 Stunden und das ist durch Corona mehr als problematisch. Derzeit schreibt das Gesetz zwingend entweder persönliche Anwesenheit oder Ausstellen einer Vollmacht zwingend vor, um rechtsgültig zu sein.
Video-/Telefonkonferenzen waren 1951 sicher nicht angedacht.
Derzeit wäre aber genau das (Video-Konferenzen zur rechtsgültigen Teilnahme) ein probates Mittel, um Ansteckungs-Risiken zu minimieren und zusätzlich Flug-, Bahn- oder Autoreisen zu vermeiden.

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