Text der Petition
Der Bundestag möge beschließen, dass Patientinnen und Patienten, bei denen aus ärztlicher Sicht eine Behandlung mit Cannabis oder Cannabinoiden medizinisch indiziert ist, nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden dürfen. Durch eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes soll verhindert werden, dass Patientinnen und Patienten, die Cannabis auf der Grundlage eines ärztlichen Attestes verwenden, kriminalisiert werden können.
Begründung
Die Geschichte der medizinischen Verwendung von Cannabis und Cannabinoiden der vergangenen zwei Jahrzehnte in Deutschland ist eine Geschichte von schrittweise ausgeweiteten Ausnahmen von der Regel, dass Patientinnen und Patienten, die Cannabis oder Cannabinoide zu therapeutischen Zwecken verwenden, auf der Grundlage des Betäubungsmittelgesetzes strafrechtlich verfolgt werden. Dieses Paradigma muss jedoch geändert werden. Es sollte die Regel gelten, dass Patientinnen und Patienten nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Ausnahmen von dieser Regel, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in das Recht auf körperliche Unversehrtheit eingreifen, bedürfen einer Begründung.
Der Petent und die Unterzeichner würdigen die Verbesserungen der vergangenen zwei Jahrzehnte, die durch die Verschreibungsfähigkeit von Dronabinol seit 1998, die Möglichkeit von Ausnahmeerlaubnissen für die Verwendung von Cannabisblüten seit 2007, die arzneimittelrechtliche Zulassung von Sativex® im Jahr 2011 und Canemes® im Jahr 2017 geschaffen wurden, und insbesondere die Gesetzesänderungen vom 19. Januar 2017, die am 10. März 2017 in Kraft traten, ausdrücklich. Viele Patienten erhalten seither eine Therapie mit Dronabinol, Sativex®, Canemes®, Cannabisextrakten und Cannabisblüten, und die Kosten der Behandlung werden von der zuständigen gesetzlichen oder privaten Krankenkasse übernommen.
Viele andere Patientinnen und Patienten sind jedoch nach der gegenwärtigen Rechtslage trotz ärztlicher Befürwortung einer Therapie mit Cannabis weiterhin von einer entsprechenden Behandlung ausgeschlossen. Es gibt allerdings heute keinen überzeugenden Grund mehr, Patientinnen und Patienten, die Cannabis auf der Grundlage einer ärztlichen Empfehlung benötigen, zu kriminalisieren. Das Betäubungsmittelgesetz wurde geschaffen, um Menschen vor gesundheitlichen Schäden durch Betäubungsmittel zu schützen. Es wurde nicht geschaffen, um kranke Menschen durch strafrechtliche Maßnahmen zu schädigen.
Damit es zukünftig Medizinern erlaubt wird, sich an der Beschaffungskriminalität der Patienten straffrei zu beteiligen, braucht es nun eine Änderung des Gesetzes, dass habe ich soweit verstanden.
Ich höre schon im Wartezimmer „Mom Herr S. hier ihr Attest damit Sie Cannabis straffrei, illegal, beim einem Drogendealer besorgen dürfen. Aber bitte kein verunreinigtes oder vergiftetes Cannabis verwenden.“
Für mich klingt diese Zukunft jedoch nach einem ordentlichen Rückschritt.
Ich würde mir stattdessen wünschen Zukünftig zu hören:
„Ich als Mediziner bin der Hilfeleistung verpflichtet.“
„Als Ihr behandelnder Mediziner sehe Ich eine Cannabistherapie als wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig.“
„Daher unterstütze ich Sie natürlich auch gerne bei der Kostenübernahme durch die Krankenkasse.“
Eine Änderung des Gesetzes um aus zuvor illegal erworbenen Drogen nun legale Medikamente zu machen, nur weil sich Ärzte scheuen Hilfe zu leisten aus Angst vor Rückbelastungen der Krankenkasse, braucht es diese Änderung wirklich?