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Diskussion zur Petition 109200

Patientenrechte

Keine strafrechtliche Verfolgung von Patient/innen mit einem ärztlichen Attest zur Notwendigkeit einer Cannabistherapie vom 03.04.2020

Diskussionszweig: Was ist der Sinn einer strafrechtlichen Verfolgung trotz ärztlichem Attest?

flda | 08.07.2020 - 02:26

Was ist der Sinn einer strafrechtlichen Verfolgung trotz ärztlichem Attest?

Anzahl der Antworten: 3

Jetzt mal ganz nüchtern betrachtet:
- medizinisches Cannabis darf von jedem zugelassenen Arzt verschrieben werden
- egal mit welcher Krankheit ein Patient zu Kämpfen hat, ein Arzt (und der Patient selbst) entscheidet welche Therapie sinnvoll ist oder nicht

Sobald positive Effekte im medizinischem Sinne erreicht werden, der Arzt diese bestätigen kann, sollte dem Patienten eigentlich nichts passieren. Leider weit gefehlt. Daher befürworte ich diese Petition ganz klar.

Es wäre sinnvoll die deutsche Drogenpolitik komplett zu überarbeiten. Ohne ideologische Prägungen, sondern nur nach ganzheitlichen und wissenschaftlichen Standards.

Die Frage ist, warum werden Patienten trotz Rezept verfolgt? Welcher Sinn steckt dahinter?

Die einzige logische Schlussfolgerung ist, dass verhindert werden soll, das Cannabis "missbräuchlich" verwendet wird.

Aber werden die schätzungsweise 2 Mio. Menschen in Deutschland verfolgt weil sie Schmerz-, Schlaf oder Beruhigungsmittel womöglich nicht korrekt einnehmen? Nein! Hier liegt ganz klar eine Benachteiligung vor!

Sehr weit hergeholt könnte man vermuten das die Patienten vor einer Sucht bewahrt werden sollen. So wie die schätzungsweise halbe Millionen Freizeit Cannabiskonsumenten.
Das Sucht oder Abhängigkeit Verboten sind steht jedoch in keinem Gesetz. Und wenn eine Person süchtig ist, dann dürfte sie ebenso nicht zwangstherapiert werden. Eine Therapie einzugehen obliegt alleine dem Patienten.

Allgemein gleicht es auch eher einer Hexenjagt. Weil wer kann mit Sicherheit sagen wann der Patient wirklich süchtig ist, welche Dosis genau die richtige ist und ab wann (vorallem Cannabis) missbraucht wird.

Insgesamt gesehen Bedarf es einer dringenden Neuregelung. Vor allem im medizinischen Sektor, da diese Personen um ihre grundgesetzliche Freiheiten genießen zu können Medizin brauchen. Eine die ihnen als Individuum hilft.

Ich hoffe das viele dieser Diskussionen hier im Forum auch auf Diskurs im Petitionsausschuss aufkommen werden.

Vielen Dank!
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Syntaxie | Thu Jul 09 22:48:29 CEST 2020 - Thu Jul 09 22:48:29 CEST 2020

Zitat: von Lebensschützer
Soweit ich die Petition und insbesondere die am Anfang zu ihr geführte Diskussion verfolgt habe, geht es um die Fälle, in denen Menschen, die unter einer Cannabis-Therapie stehen, wegen einer Überschreitung des für das Führen eines Fahrzeugs geltenden Grenzwerts einer Strafverfolgung ausgesetzt sind (wenngleich dies dem Text und der Begründung der Petition so nnicht zu entnehmen ist). Im Übrigen stelle ich fest, dass hier strafrechtliche Verfolgung wegen - wohlgemerkt legalem - Cannabis-Gebrauch (aus medizinischen Gründen) zwar behauptet, aber nicht belegt wird.

Es existiert kein sinnvoll festgelegter Grenzwert. Das bloße Auffinden vom nicht mehr wirksamem THC Abbauprodukt reicht aus für die Schikanierung.

Zitat: von Lebensschützer

In eindeutiger Überschreitung seiner Kompetenzen hat der seinerzeit verantwortliche Bundeminister für Gesundheit das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angewiesen, die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmegenehmigungen für einen Eigenanbau von Cannabis zur medizinischen Verwendung auf keinen Fall zu erteilen. Dies wurde (nach meiner Erinnerung im Jahr 2019) in einer im Ersten (ARD) ausgestrahlten Dokumentation thematisiert. Damit wird den Betroffenen in der Tat ein ihnen vom BVerwG zuerkannter Anspruch vorenthalten. Statt des hier geforderten Schutzes vor strafrechtlicher Verfolgung wäre es sinnvoller gewesen, mit einer entsprechenden Petition Maßnahmen zu einer konsequenten Umsetzung der genannten BVerwG-Entscheidung anzumahnen - etwa durch eine Überprüfung des Zustandkommens und der Rechtmäßigkeit der erwähnten Weisung des Bundesgesundheitsminnisters, die übrigens von seinem derzeit amtierenden Amtsnachfolger so übernommen worden ist.


Die Öffentlichkeit wurde quasi ruhiggestellt durch die Verschreibbarkeit ab März '17.
Es wird an allen möglichen Stellen schikaniert. Preistreiberei des Apothekenverbandes.
Ärzte werden überlastet mit Nachweisforderungen seitens der Kassen und wie schon an anderer Stelle erwähnt
die Falschbehauptung, daß med. Cannabis garkein THC enthielte.
Diese Falschbehauptung wurde laut Zeugen von der Bundesdrogenbeauftragten (mindestens)
am 26.02 dieses Jahres in Dingolfing geäußert, wobei sie auch abstritt, daß Cannabispatienten
von der Polizei wie Kriminelle behandelt werden

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Lebensschützer | Thu Jul 09 18:31:04 CEST 2020 - Thu Jul 09 18:31:04 CEST 2020

Ich fürchte, Sie gehören zu den Menschen, die diese Petition komplett missverstehen. Niemand wird allein deshalb (strafrechtlich) verfolgt, weil er/sie aus medizinischen Gründen Cannabis konsumiert. Sollte dies der Fall sein, wäre dies ein Skandal, und die Petition hätte ihre Berechtigung. Soweit ich die Petition und insbesondere die am Anfang zu ihr geführte Diskussion verfolgt habe, geht es um die Fälle, in denen Menschen, die unter einer Cannabis-Therapie stehen, wegen einer Überschreitung des für das Führen eines Fahrzeugs geltenden Grenzwerts einer Strafverfolgung ausgesetzt sind (wenngleich dies dem Text und der Begründung der Petition so nnicht zu entnehmen ist). Im Übrigen stelle ich fest, dass hier strafrechtliche Verfolgung wegen - wohlgemerkt legalem - Cannabis-Gebrauch (aus medizinischen Gründen) zwar behauptet, aber nicht belegt wird.

Zuzugeben ist allerdings, dass aus politischen Erwägungen heraus (genauer formuliert: wegen persönlicher Überzeugungen der handelnden Personen) eine Umsetzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 06.04.2016 - 3 C 10.14 - unterblieben ist. In eindeutiger Überschreitung seiner Kompetenzen hat der seinerzeit verantwortliche Bundeminister für Gesundheit das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angewiesen, die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmegenehmigungen für einen Eigenanbau von Cannabis zur medizinischen Verwendung auf keinen Fall zu erteilen. Dies wurde (nach meiner Erinnerung im Jahr 2019) in einer im Ersten (ARD) ausgestrahlten Dokumentation thematisiert. Damit wird den Betroffenen in der Tat ein ihnen vom BVerwG zuerkannter Anspruch vorenthalten. Statt des hier geforderten Schutzes vor strafrechtlicher Verfolgung wäre es sinnvoller gewesen, mit einer entsprechenden Petition Maßnahmen zu einer konsequenten Umsetzung der genannten BVerwG-Entscheidung anzumahnen - etwa durch eine Überprüfung des Zustandkommens und der Rechtmäßigkeit der erwähnten Weisung des Bundesgesundheitsminnisters, die übrigens von seinem derzeit amtierenden Amtsnachfolger so übernommen worden ist. In diesem Zusammenhang sei auch die Bemerkung des Bundesverfassungsgerichts in seinem "Sterbehilfe"-Urteil vom 26.02.2020 erwähnt, wonach religiöse Überzeugungen nicht in politische Entscheidungen einfließen dürfen; das ist in dem hier dargestellten Fall offensichtlich geschehen.

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Syntaxie | Wed Jul 08 17:23:31 CEST 2020 - Wed Jul 08 17:23:31 CEST 2020

Zitat: von flda

Die Frage ist, warum werden Patienten trotz Rezept verfolgt? Welcher Sinn steckt dahinter?

Die einzige logische Schlussfolgerung ist, dass verhindert werden soll, das Cannabis "missbräuchlich" verwendet wird.


Eine Schlußfolgerung, basierend auf einer Schädigung durch eine destruktiv schizophrene Person.
Solche Subjekte behindern gerne andere Menschen.
Sie entziehen beispielsweise verächtlich als Schrott oder gefährlich tituliertes fremdes Eigentum,
mit der Begründung es vor fremdem, unbefugten Zugriff schützen zu wollen.

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