Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Diskussion zur Petition 109388

Verbraucherschutz

Rückzahlung des Ticketpreises für ausgefallene Konzerte vom 08.04.2020

Diskussionszweig: Vollste Zustimmung

b.rzepka@gmx.de-- | 27.04.2020 - 15:47

Vollste Zustimmung

Anzahl der Antworten: 3

Außerdem muss man bedenken, dass diese Gutschein-Schummelei nicht nur bei Konzerten, sondern z.B. auch bei Reisen gelten soll.
Was nützt mir aber ein Reisegutschein, wenn der Veranstalter im Laufe der Coronakrise insolvent wird und ich diesen nie einlösen kann?
Und das gilt für alle Gutscheine.

Das geltende Recht hat ohne Regelungslücken bereits alles geregelt, der Regierungsbeschluss und die angestrebte Regelung sollte notfalls bis vors Bundesverfassungsgericht getragen werden, es ist nicht statthaft geschweige denn rechtsstaatlich, Verträge nachträglich einseitig zu ändern.
Und die Änderung ist nicht nur unwesentlich, sie ist gravierend.

Ich hoffe, dass möglichst viele Betroffene den Rechtsweg bestreiten.
Personen finden diesen Beitrag hilfreich