Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass die Zahlungen für im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ausgefallenen Konzerte und dergleichen nach bisher geltendem Recht auf Antrag zurückerstattet werden und nicht mit einem Gutschein als abgegolten betrachtet werden.
Begründung
Die Schaffung eines Rechts (Regierungsbeschluss vom 8.4.20), welches jenem Recht widerspircht, das am Ereignistag (Ticketkauf, bzw. Konzerttermin) noch galt, erachtet der Petent als nicht im Einklang mit den Rechtsgrundsätzen befindlich.
Was nützt mir aber ein Reisegutschein, wenn der Veranstalter im Laufe der Coronakrise insolvent wird und ich diesen nie einlösen kann?
Und das gilt für alle Gutscheine.
Das geltende Recht hat ohne Regelungslücken bereits alles geregelt, der Regierungsbeschluss und die angestrebte Regelung sollte notfalls bis vors Bundesverfassungsgericht getragen werden, es ist nicht statthaft geschweige denn rechtsstaatlich, Verträge nachträglich einseitig zu ändern.
Und die Änderung ist nicht nur unwesentlich, sie ist gravierend.
Ich hoffe, dass möglichst viele Betroffene den Rechtsweg bestreiten.