Text der Petition
Mit der Petition wird die unverzügliche Einberufung einer paritätisch mit Befürwortern und Kritikern des bundesweiten Coronavirus-Lockdowns besetzten Expertenkommission gefordert. Die Sitzungen der Kommission werden lückenlos per Parlamentsfernsehen übertragen. Die Kommission tagt so lange, bis sie dem Bundestag einen tragfähigen Konsens vorlegen kann.
Begründung
Ungewöhnliche Umstände erfordern ungewöhnliche Maßnahmen. Die Folgen des umstrittenen Lockdowns einer ganzen Gesellschaft werden von vielen Menschen als äußerst einschneidend erlebt. Z. B. werden pflegebedürftige Senioren Berichten zufolge regelrecht im Stich gelassen, weil die Pflegeeinrichtungen nur noch mit Notbesetzung arbeiten und die Senioren von ihren Angehörigen isoliert werden.
Darüber hinaus ist eine Spaltung der Gesellschaft zu beobachten, in diejenigen, die ihre Grundrechte verständlicherweise verteidigen und dabei auf jene stoßen, die aufgrund einer ebenso verständlichen Angst zunehmend Repressalien gegen die Gegner des Lockdowns einfordern. Niemand will wieder eine Gesellschaft, in der Nachbarn einander bei staatlichen Stellen denunzieren.
Wir müssen die Gesundheit, die Stabilität und Integrität unserer Gesellschaft sowie unseren Wirtschaftskreislauf unverzüglich wiederherstellen.
Dazu muss ein gesellschaftlicher Konsens über das weitere Vorgehen geschaffen werden.
Dazu muss gewährleistet sein, dass nicht nur Experten mit einer bestimmten Meinung zu Wort kommen und das Gehör des Bundestages finden. Es müssen vielmehr alle relevanten Daten und Aspekte der ausgerufenen Pandemie zur Sprache kommen und auch alle machbaren konstruktiven Lösungsvorschläge.
Mit der Einberufung einer solchen öffentlich tagenden Kommission unter der Schirmherrschaft des Bundestages und einer neutralen Moderation kann das derzeit spürbar schwindende Vertrauen der Bevölkerung in unsere Demokratie wieder hergestellt und eine drohende Spaltung der Gesellschaft vermieden werden.
Die Berufung der Kommissionsmitglieder muss von vornherein transparent und nachvollziehbar erfolgen. Deshalb ist die Einbeziehung einer neutralen und mit demokratischen Konsensprozessen sehr erfahrenen Organisation entscheidend.
Es soll damit festgestellt werden, ob die Maßnahmen, die bis in die Familien eingedrungen sind, erforderlich, geeignet und verhältnismäßig waren, um eine konkrete Gefahr für die Rechtsgüter Leben, Gesundheit und Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens abzuwehren oder ob nicht die vielen Folgeschäden wesentlich einschneidender sind.
Je nach Zuständigkeit soll untersucht werden:
1. die Rolle des RKI, als mutmaßliche eingleisige Beratungsstelle der Bundesregierung, ohne das Hinzuziehen anderer Expertenmeinungen,
2. die mehrfach geänderten Begründungen zur Rechtfertigung des Lockdowns,
3. die Notwendigkeit einer tendenziösen Berichterstattung der Medien unter Zuhilfenahme von Personen des öffentlichen Lebens (Panikmache mit
ausdrücklichen Horrorszenarien), an Stelle einer auf Beruhigung der Öffentlichkeit ausgerichteten Berichterstattung, da z.B. das Gesundheitswesen in Deutschland gut organisiert ist,
4. ob fehlerhafte Statistiken zur Veröffentlichung überhöhter Infektions- und Todeszahlen führten und ob diese Statistiken nur mangelhaft korrigiert wurden,
5. ob die Risikoeinschätzung realistisch war und ob falsche Letalitätsberechnungen auf Grund fehlender Datengrundlagen durchgeführt wurden,
6. wie hoch die Fehlerquote bei den nichtvalidierten PCR-Tests lag,
7. ob die massiven Maßnahmen des Lockdowns erforderlich, geeignet und verhältnismäßig waren, um eine konkrete Gefahr für Leben, Gesundheit und
Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens abzuwehren, welche Zahlen und Daten dazu führten, den Lockdown zu beschließen, insbesondere vor
dem 23.03.2020, ob diese Zahlen und Daten evidenzbasiert waren und ob es einen Einstiegs- und Ausstiegsplan für den Lockdown gab,
8. ob die Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte der Bürger im Widerspruch zur der im Grundgesetz bestehenden Rechtsordnung standen und welche
Firmen mit welchen Kampagnen durch die Bundes- und Landesregierung mit welchen finanziellen Mitteln beauftragt wurden, um die Grundrechtseingriffe
populär zu erklären,
9. welche wirtschaftlichen Branchen besonders betroffen sind, mit welchen Schäden, wie wirksam die Hilfspakete sind, wie diese tatsächlich finanziert
werden sollen und ob und wie die Betroffenen die finanziellen Leistungen zurückzahlen sollen und welche Folgen es hatte, dass Krankenhausbetten
nicht für andere Patienten zur Verfügung standen,
10.warum es keine Kontrolle durch das jeweilige Parlament gab, da per Verordnung regiert wurde,
11. inwieweit Politiker, Mitglieder der Bundes- und Landesregierung, einschließlich der Minister und Staatssekretäre, das RKI und die Charité in
privatwirtschaftliche Interessen verwickelt waren und sind,
12.warum die Bundeskanzlerin formuliert, dass die Pandemie erst dann beendet ist, wenn ein Impfstoff vorhanden ist, es keine Aussagen zu einer gesunden Lebensweise und zur Stärkung des Immunsystems gibt und dadurch als einzige Alternative, eine Impfkampagne eingeleitet werden soll, dessen Risiken und Nebenwirkungen nicht einschätzbar sind und das noch verstärkt wird, durch die Einführung eines Immunitätsnachweises,
13.der Einfluss der Inbetriebnahme von 5G-Netzen auf Corona-Erkrankungen, verbunden mit dem wissenschaftlichen Nachweis der Unschädlichkeit der
Strahlung für die allgemeine Gesundheit.
Bislang gab es eine Antwort auf diesem Brief:
Das Bürgerbüro der AfD-Bundestagsfraktion teilte mit, das die Fraktion die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses fordert, um die Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Rechtmäßigkeit der Corona-Maßnahmen der Bundesregierung zu prüfen.