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Diskussion zur Petition 109679

Altersrenten

Beendigung der Benachteiligung von erwerbstätigen Ruheständlern, Rentnern und Pensionären vom 14.04.2020

Diskussionszweig: Hinzuverdienst bei gleichzeitigen Bezug von Rente / Pension

-- | 11.06.2020 - 13:50

Hinzuverdienst bei gleichzeitigen Bezug von Rente / Pension

Anzahl der Antworten: 4

Zum Thema Hinzuverdienstregelung gab es vor Jahren bereits einen Versuch die Politik davon zu überzeugen die Berechnungsgrundlagen dahingehend zu verändern, nicht die Brutto, sondern die Nettobezüge der erwerbstätigen Ruheständler ( Rentner, Pensionäre etc.) gegeneinander aufzurechnen. Ziel war es damals denjenigen, deren Ruhegeld z.B. aufgrund Versorgungsausgleich geringer ausfällt, die Möglichkeit zu eröffnen durch eine Erwerbstätigkeit im Alter wenigstens zusammengefasst das gleiche Nettoeinkommen zu erwirtschaften, wie es nicht von Scheidung betroffene ohne zusätzliche Erwerbstätigkeit regelmäßig erhalten.
Die ablehnende Begründung aus der Politik lautete damals sinngemäß „ dann hätten geschiedene Ruheständler ja keinen Nachteil mehr gegenüber denen deren Ehe gehalten hat“.

Das ist nicht in „Absurdistan“ passiert sonder hier bei uns in Deutschland.

Wenn das der Grund für eine Ablehnende Haltung war, dann lautet die Frage:
In welchem Gesetz steht denn geschrieben, dass Menschen denen das Unglück einer zerbrochenen Ehe widerfahren ist Lebenslang Nachteile gegenüber denen haben müssen, denen diese Katastrophe erspart geblieben ist?
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