Text der Petition
Mit der Petition wird die Rettung der Friseurbranche durch Senkung der Umsatzsteuer auf 7 Prozent für Friseurdienstleistungen gefordert.
Begründung
• Friseure leiden besonders unter Corona:
Friseurbetriebe waren unter den ersten, die geschlossen wurden, und werden durch die Abstandsregelungen (1,5 m) wohl nie wieder vollumfänglich ihrem Geschäft nachgehen können. Auch sind entgangene Einnahmen für sie nicht nachzuholen. Deshalb gilt es, sie jetzt zu unterstützen!
• Friseurdienstleistungen müssen bezahlbar bleiben:
Der Besuch beim Friseur darf kein Luxusgut werden. Von einem reduzierten Mehrwertsteuersatz profitieren Verbraucher und Friseurunternehmer gleichermaßen.
• Wettbewerbsverzerrung!
Die umsatzsteuerpflichtigen Friseurunternehmen leiden unter einer Wettbewerbsverzerrung durch von der Umsatzsteuer befreite Kleinstbetriebe.
Bei einem kalkulierten Preis von 50,- € für die Dienstleistung ergibt sich ein Preisunterschied von 9,50 €! Der umsatzsteuerbefreite Betrieb kassiert 50,- €, der umsatzsteuerpflichtige Betrieb muss 59,50 € nehmen.
Der Kunde sieht nur den Preisunterschied!
Bei 7 % wären es immerhin nur 3,50 €.
• Die Friseurbranche muss ausbildungsstark und beschäftigungsstark bleiben:
Das Friseurhandwerk war bisher eine ausbildungs- und beschäftigungsstarke Branche mit einem hohem Frauenanteil und vorbildlicher Integrationskraft. Die Rentenkommission hat nun vorgeschlagen, auch auf Grund der demografischen Entwicklung, ab 2025, einen Betragssatz von bis zu 24 % zur Rentenversicherung zu fordern. Es muss auch damit gerechnet werden, dass der Beitrag zur Pflegeversicherung auf ca. 6 % steigen wird. Die Gründe dafür sind bekannt. Wenn die Arbeitgeberanteile auf die Lohnkosten dementsprechend steigen (Aber nur umsatzsteuerpflichtige Unternehmer beschäftigen überhaupt sozialversicherungspflichte Arbeitnehmer und bilden Lehrlinge aus!) und es keine steuerliche Entlastung für die Unternehmer gibt, sind diese Arbeits- und Ausbildungsplätze massiv gefährdet. Die eingesparten 12 % würden den Unternehmern beispielsweise die Möglichkeit geben, ihren Mitarbeitern höhere Löhne zu zahlen.
... und schon wieder eine Branche die sich selbst als „systemrelevant“ bezeichnet und versucht abzugreifen was abzugreifen ist.
Mit der Friseurbranche kann es nicht schlecht bestellt sein, denn auf dem mir bekannten Marktplatz sind gleich fünf Friseure damit beschäftigt, zu frisieren, dazu gibt es auf Nebenstraßen noch weitere fünf Friseurbetriebe und zwei Friseurbetriebe in einem Einkaufscenter (Stadt mit 50.000 EW).
Der Petent übersieht, dass die Mehrwertsteuer nur ein Durchlaufposten darstellt und der Betrieb hieran nur ein winziger Teil aufzuwenden hat.
• Friseure leiden besonders unter Corona: Friseurbetriebe waren unter den ersten, die geschlossen wurden, und werden durch die Abstandsregelungen (1,5 m) wohl nie wieder vollumfänglich ihrem Geschäft nachgehen können. Auch sind entgangene Einnahmen für sie nicht nachzuholen. Deshalb gilt es, sie jetzt zu unterstützen!
AW: Friseurbetriebe sind aber auch die ersten, die wieder geöffnet haben können. Inwieweit führt die Abstandsregel zu Umsatzeinbussen oder gar zu Gewinnschmälerung? In keinem Betrieb sind mit bestehender personeller und sachlicher Ausstattung entgangene Einnahmen nachzuholen.
• Friseurdienstleistungen müssen bezahlbar bleiben: Der Besuch beim Friseur darf kein Luxusgut werden. Von einem reduzierten Mehrwertsteuersatz profitieren Verbraucher und Friseurunternehmer gleichermaßen.
AW: Was anderes als Luxus ist ein Friseurbesuch? Das reine „Haareschneiden“ kann von jedermann durchgeführt werden; Es sieht möglicherweise nicht hübsch aus, ist also eine Definition von Form und Aussehen,- also Luxus. Zumal Friseure selbst in hohem Maße dazu neigen Frisurausstattungen über das übliche Maß hinaus zu stylen, selbst zu entwickeln und Modediktate vorgeben. (Side-Cut, Strähnchen legen, Dauerwelle, Färben, Long Bob, French-Cut, etc.)
• Wettbewerbsverzerrung! Die umsatzsteuerpflichtigen Friseurunternehmen leiden unter einer Wettbewerbsverzerrung durch von der Umsatzsteuer befreite Kleinstbetriebe.
AW: Das ist allgemein üblich und stellt keine Besonderheit für Friseurbetriebe dar.
• Die Friseurbranche muss ausbildungsstark und beschäftigungsstark bleiben
AW: Das begründet keine Mehrwertsteuersenkung
>> Es muss auch damit gerechnet werden, dass der Beitrag zur Pflegeversicherung auf ca. 6 % steigen wird.
AW: Wenn dem so ist, wird es alle Betriebe und alle Beschäftigten treffen und nicht nur Friseurbetriebe.
>> Die eingesparten 12 % würden den Unternehmern beispielsweise die Möglichkeit geben, ihren Mitarbeitern höhere Löhne zu zahlen.
AW. Genau dieses Procedere hatten wir bei der Senkung von Mehrwertsteuer für Übernachtungsbetriebe und bei der Senkung von Mehrwertsteuer auf Hygieneartikel für Frauen (Tampons/ Binden). Die Mehrwertsteuer wurde zwar gesenkt, aber mit genau NULL Effekt für Verbraucher und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
Friseurazubi78 | Wed May 27 07:52:08 CEST 2020 - Wed May 27 07:52:08 CEST 2020
Sorry, Sie haben überhaupt nicht verstanden worum es geht!
StefanJ-- | Sun May 10 08:09:21 CEST 2020 - Sun May 10 08:09:21 CEST 2020
Aber sie dürfen und können wieder. Im Gegensatz zu anderen Branchen, die immer noch auf mehr oder weniger Null sind (Luftfahrt z.B., Reisebranche, ...).
Dann haben die auch noch Möglichkeiten der Gestaltung. Statt mit der ganzen Mannschaft von 9-18h kann man sich z.B. vorstellen, in zwei Schichten von 7-14h und 14-20h die Haare zu machen. Bei dem aktuellen Bedarf wird so mancher Kunde die verlängerten Öffnungszeiten gerne in Anspruch nehmen. Und wenn dann doch mal eien Schicht infiziert werden sollte und in Quantäne muss, hat man immer noch die zweite Schicht, die weitermachen kann.
Und 50% halte ich auch für überzogen. Ist ja nicht so, dass die Kunden da zu fünft auf einer Bierbank sitzen beim Haare schneiden. Die meisten Frisörsitze haben einen sehr großzügigen Abstand. Immerhin müssen ja die Frisöre ja auch um ihre Kunden herumgehen können.
Also, ich sehe hier noch keine einzige Branche, die keine Einbußen haben wird. Vielleicht gerade noch Hygieneartikel und länger haltbare Grundnahrungsmittel. Essen und Sch****n müssen die Leute so oder so. Und selbst da gibts Wellen. Das Gehamsterte muss erst mal verbraucht werden, bevor da nachgekauft wird. Und auch da gibts Verschiebungen hin zu weniger und billiger.
Im Zweiten Jahr sind ja dann sogar 50.000 EUR "frei".
Und die 17.500 EUR standen ja schon eine ganze Weile (seit 2003?). Wenn da die Mindestlöhne regelmäßig erhöht werden, und auch die Steuerfreibeträge, dann ist es nur angemessen, wenn das auch steigt. Das entspricht sogar ziemlich genau der entsprechenden Inflation.
Ob die aktuelle Anwendung der Kleinunternehmerregelung auch ihrem ursprünglichen Sinn entspricht, ist nochmal eine ganz andere Frage. Dabei liegen diese 22.000 immer noch unter Mindestlohn, wenn man da Vollzeit zugrunde legt, sowie reguläre Sozialabgaben (KV und RV). Und Betriebskosten sind auch noch keine bezahlt. Und ja, selbst die ambulante Haarkraft braucht zumindest Werkzeug, Verbrauchs- und Hilfsstoffe und Transport.
Also, die USt wird bei diesen Kleinunternehmern nicht der große Kostenfaktor sein. Die bieten ja von sich aus schon billiger an. Das ist das Grundproblem. Kein Ladengeschäft, das bezahlt werden muss, keine Mitarbeiter, die nicht nur Lohn bekommen, sondern für die auch Sozialabgaben fällig sind, keine großen Verwaltungskosten, Reinigung des Ladenlokals, usw., usw. Das Haare richtende Kleinunternehmen macht das zu Hause beim Kunden, dieser reinigt auch, und die Sozialabgaben (RV) werden vertagt - oder sind bereits in einem Erstjob abgebildet (AV, KV). So manches geht vielleicht auch noch ohne Rechnung ... Da sind die 19% Märchensteuer das kleinste Problem.
Ich würde mal vermuten, der Sinn der Kleinunternehmerregelung war usrpünglich a) Anschubhilfe bei der Existenzgründung, und b) Entbürokratisierung für selbständige Nebenerwerbe. Dass das für dauerhaften Lebensunterhalt herhalten soll, das war sicher nicht damit gedacht. Aber es ist ein weiteres hervorragendes Beispiel, wie jede Ausnahme von einer Regel gnadenlos für Selbst- und Suboptimierung hernagezogen wird.
Ach ja, auf allen einschlägigen Gründerportalen wird das sogar ausdrücklich so dargestellt. Diese Regelung soll eine reine Anschubhilfe sein. Zitat von einer dieser Seiten:
"Bitter" wird es, wenn der Klein(st)unternehmer den "Fehler" macht, zu fleißig oder zu erfolgreich zu sein, und über die 22.000 zu kommen ... sich im Umsatz zu selbst zu beschränken kann eigentlich nicht Sinn einer Selbständigkeit sein. Das ist wesensfremd und schließt sich eigentlich gegenseitig aus.
Heinz 548 | Sun May 10 03:35:21 CEST 2020 - Sun May 10 03:35:21 CEST 2020
@ Nutzer1335560
Ihr Otext: „... da sollten sie noch einmal genau recherchieren, was die Hotelbranche betrifft.
AW: Da brauche ich nicht zu recherchieren, sondern nur durch Blick auf meine etwa 50 - 60 pro anno anfallenden Hotelrechnungen festzustellen: Nach Reduzierung der Mehrwertsteuer als Wahlgeschenk der FDP an seine Klientel von 19% auf 7% änderte sich rein gar nichts an den Rechnungsendsummen. Der sich dadurch ergebende Differenzbetrag wurde einfach auf die Zimmerpreise addiert. ... und das bei allen Hotels...!
Ihr Otext: „...wenn Haare schneiden doch so einfach zu machen ist, dann plädiere ich für gar keine Mehrwertsteuer in der Friseurbranche.
AW: Die Erhebung einer Mehrwertsteuer ist unabhängig davon ob etwas „einfach zu machen“ ist, sondern knüpft sich unmittelbar am Entstehungsgrundsatz an, in diesem Fall Erbringung einer Leistung und genau dann, wenn vereinbartes Entgelt für diese Leistung entgegengenommen wird.
Heinz 548 | Sun May 10 03:33:17 CEST 2020 - Sun May 10 03:33:17 CEST 2020
@ Friseurhandwerk
Ihr Otext: „ Die meisten Friseurunternehmer werden so wie die Gastronomen über viele Monate nur ca. 50 % ihrer Bedienungsplätze nutzen dürfen.“
AW: Das ist zweifelsfrei richtig, stellt das Friseurhandwerk aber damit nicht als alleinstehend dar, welche eine besondere steuerliche Betrachtung erfährt. Auch andere Berufsgruppen haben das Gleiche oder ein ähnlich gelagertes Problem. Ich denke hier an Fotografen, Künstler, KosmetikerInnen, Podologische Praxen, Masseure, Physiotherapeuten,- und eben die Gastronomie und das Hotelgewerbe. Auch diese Branchen werden einen massiven Rückgang des Umsatzes verzeichnen.
Ihr Otext: „Hier sind Unternehmen gemeint, die weniger als 22.000 € Umsatz im Jahr machen.
AW: Also (Friseur)Kleinunternehmen, denen das Friseurhandwerk schon immer ein Dorn im Auge war. Da stellten sich aber einige Fragen:
>> Warum wurde die Forderung der neuaufgelegten Kleinunternehmerregelung nicht schon vor Inkrafttreten der Novellierung angegangen?
>> Warum wurde auf die Forderung verzichtet, dass die „Kleinunternehmerregelung“ allenfalls zeitbefristet als Starthilfe zur Existenzgründung heranzuziehen ist?
>> Warum wurde bisher auf eine Forderung verzichtet, dass auch Kleinunternehmen den vollen Steuersatz entrichten müssen um eine faire Wettbewerbssituation herzustellen, aber auch um Schwarzarbeit zu verhindern?
>> Warum wurde bisher auf die Forderung verzichtet, dass auch Friseurbetriebe in Angleichung an Kleinbetriebe den reduzierten Steuersatz zu gewähren ist?
>> Kann es ein, dass nun coronabedingt, sich das Säckel nicht mehr so prall füllt und nun das Kleingewerbe als dass wirtschaftliche Feindbild angesehen wird?
>> Bereits im Frühjahr 2012 wurde eine diesbezügliche Petition eingereicht, die abschlägig beschieden wurde, da das Bundeswirtschaftsministerium keine Benachteiligung des Wettbewerbs erkennen konnte: Warum wurde gegen diesen Bescheid kein Verfahren bei Gericht beantragt und im Folgegang des Erliegens kein Verfahren beim BVG oder gar beim EuGH beantragt? (Stichwort: Wettbewerbsverzerrung)
Wo waren denn bisher die Friseurinnungen, die Kreishandwerkerschaften, Handwerkskammern oder der Zentralverband des Friseurhandwerks um in dieser Angelegenheit zu intervenieren und eine Abhilfe herbeizuführen? Wozu wurden eigentlich Mitgliedergelder an diese Institutionen gezahlt, die doch ansonsten nicht müde werden "Ihre" Mitgliedsbetriebe nach außen zu vertreten? Offensichtlich sind diese Institutionen mit dem status quo doch hochzufrieden. Zumal der Petitionsbegründung entnehmbar, genau dieses Thema für das Friseurhandwerk als wirtschaftlich relevant und existentiell maßgeblich angesehen wird.
Nutzer1335560 | Fri May 08 21:39:26 CEST 2020 - Fri May 08 21:39:26 CEST 2020
... da sollten sie noch einmal genau recherchieren, was die Hotelbranche betrifft
Erklären Sie mir noch bitte das Mehr im Wert , wenn Haare schneiden doch so einfach zu machen ist, dann plädiere ich für gar keine Mehrwertsteuer in der Friseurbranche. Kein Mehrwert keine Mehrwertsteuer路♀️
Das Friseurhandwerk | Fri May 08 21:17:42 CEST 2020 - Fri May 08 21:17:42 CEST 2020
>> Die meisten Friseurunternehmer werden so wie die Gastronomen über viele Monate nur ca. 50 % ihrer Bedienungsplätze nutzen dürfen. Das heißt zum einen weniger Kunden pro Tag und somit eine Erhöhung der Wartezeiten auf den Termin, zum anderen eine massive Reduzierung der Einnahmen im Gegensatz zu erheblichen Mehrkosten. Ob es unter diesen Umständen noch möglich sein wird seinen Betrieb rentabel zu führen scheint sehr unwahrscheinlich.
>> In vielen Branchen werden geplante Investitionen gediglich etwas später erfolgen, die Einnahmen werden trotzden erzielt. Durch den Lockdown geht der Durchschnittsbürger dieses Jahr aber nur 5x statt 6x (bei niedriger Besuchshäufigkeit) oder 8x statt 10x (bei hoher Besuchshäufigkeit) zum Friseur. Die fehlenden Umsätze werden nicht aufgeholt.
Wettbewerbsverzerrung
>>Hier sind Unternehmen gemeint, die weniger als 22.000 € Umsatz im Jahr machen. Wie viele das sind, wird sich erst noch rausstellen, da diese Grenze erst zum 1.1.2020 von 17.500 € auf 22.000 € erhöht worden ist. Bis Ende letzten Jahres (<17.500 €) waren es zwischen 25.000-30.000 der ca. 80.000 Friseurunternehmen in Deutschland. Sie sind von der Umsatzsteuer befreit. Wer über 22.000 € umsatz im Jahr liegt, ist umsatzsteuerpflichtig.
Nun zurück zum Zahlenbeispiel.
Gehen wir der Einfachheit halber davon aus, beide Betriebe hätten die gleichen Kosten. (Es ist wohl realistischer, dass die Kosten beim größeren Betrieb ebenfalls größer sind.)
Wenn beide Unternehmer nun den Preis für dieselbe Dienstleistung kalkulieren (Selbstkosten + Gewinn) kommen sie beide auf den Preis von 50 €, die sie vom Kunden dafür haben müssten.
Der umsatzsteuerbefreite Kleingewerbetreibende verlangt daher von seinem Kunden die besagten 50 €.
Der umsatzsteuerpflichte Unternehmer muss jetzt noch die 19% MwSt auf den Preis draufschlagen, die anschließend in voller Höhe ans Finanzamt gehen.
So werden aus den 50 € stattdessen 59,50 €. Der Kunde entscheidet sich für das Geschäft, wo die Dienstleistung nur 50 € kostet. Ihn interessiert nur der Preisunterschied von 19 %!!!
Würde die MwSt auf Friseurdienstleisungen auf 7 % gesenkt, lägen nur 3,50 € Preisunterschied dazwischen. Hier hätte der umsatzsteuerpflichte Unternehmer eine reelle Chance, dass der Kunde sich für ihn entscheidet.
StefanJ-- | Fri May 08 08:55:49 CEST 2020 - Fri May 08 08:55:49 CEST 2020
... frage nicht, was Du für Dein Land tun kannst, verlange alles (und noch mehr), was Dein Land für Dich tun könnte ... sprach seinerzeit Nhoj "ich bin ein zuckerbestreutes marmeladengefülltes Schmalzgebäck" Ydennek.