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Diskussion zur Petition 109945

Umsatzsteuer

Senkung der Umsatzsteuer auf 7 Prozent für Friseurdienstleistungen vom 20.04.2020

Diskussionszweig: EU-Recht ist zuständig

Nutzer150299 | 08.05.2020 - 15:19

EU-Recht ist zuständig

Anzahl der Antworten: 0

Was oft nicht verstanden wird: Der Bundestag ist nicht wirklich zuständig.

Die RICHTLINIE 2006/112/EG DES RATES vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem regelt die Möglichkeiten, die ein Mitgliedsstaat hat.

Konkret könnte man das reine Abtrennen von Haaren als medizinische Behandlung umdefinieren und so sogar von der Steuer befreien. Haare sind schnell wachsende Körperzellen, also bei geeigneter, kühner Definition eine Art gutartiger Krebs.

Färbungen etc. fallen aber ziemlich sicher nicht darunter. Auch wäre es konsequent, Haare als "gutartigen Krebs" möglichst vollständig zu entfernen, also Glatze für alle.

Während Männer mit Glatzen noch klarkommen, dürften Frauen mit Glatzen kein wirtschaftlicher Erfolg werden.
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