Text der Petition
Mit der Petition wird die Rettung der Friseurbranche durch Senkung der Umsatzsteuer auf 7 Prozent für Friseurdienstleistungen gefordert.
Begründung
• Friseure leiden besonders unter Corona:
Friseurbetriebe waren unter den ersten, die geschlossen wurden, und werden durch die Abstandsregelungen (1,5 m) wohl nie wieder vollumfänglich ihrem Geschäft nachgehen können. Auch sind entgangene Einnahmen für sie nicht nachzuholen. Deshalb gilt es, sie jetzt zu unterstützen!
• Friseurdienstleistungen müssen bezahlbar bleiben:
Der Besuch beim Friseur darf kein Luxusgut werden. Von einem reduzierten Mehrwertsteuersatz profitieren Verbraucher und Friseurunternehmer gleichermaßen.
• Wettbewerbsverzerrung!
Die umsatzsteuerpflichtigen Friseurunternehmen leiden unter einer Wettbewerbsverzerrung durch von der Umsatzsteuer befreite Kleinstbetriebe.
Bei einem kalkulierten Preis von 50,- € für die Dienstleistung ergibt sich ein Preisunterschied von 9,50 €! Der umsatzsteuerbefreite Betrieb kassiert 50,- €, der umsatzsteuerpflichtige Betrieb muss 59,50 € nehmen.
Der Kunde sieht nur den Preisunterschied!
Bei 7 % wären es immerhin nur 3,50 €.
• Die Friseurbranche muss ausbildungsstark und beschäftigungsstark bleiben:
Das Friseurhandwerk war bisher eine ausbildungs- und beschäftigungsstarke Branche mit einem hohem Frauenanteil und vorbildlicher Integrationskraft. Die Rentenkommission hat nun vorgeschlagen, auch auf Grund der demografischen Entwicklung, ab 2025, einen Betragssatz von bis zu 24 % zur Rentenversicherung zu fordern. Es muss auch damit gerechnet werden, dass der Beitrag zur Pflegeversicherung auf ca. 6 % steigen wird. Die Gründe dafür sind bekannt. Wenn die Arbeitgeberanteile auf die Lohnkosten dementsprechend steigen (Aber nur umsatzsteuerpflichtige Unternehmer beschäftigen überhaupt sozialversicherungspflichte Arbeitnehmer und bilden Lehrlinge aus!) und es keine steuerliche Entlastung für die Unternehmer gibt, sind diese Arbeits- und Ausbildungsplätze massiv gefährdet. Die eingesparten 12 % würden den Unternehmern beispielsweise die Möglichkeit geben, ihren Mitarbeitern höhere Löhne zu zahlen.
Die RICHTLINIE 2006/112/EG DES RATES vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem regelt die Möglichkeiten, die ein Mitgliedsstaat hat.
Konkret könnte man das reine Abtrennen von Haaren als medizinische Behandlung umdefinieren und so sogar von der Steuer befreien. Haare sind schnell wachsende Körperzellen, also bei geeigneter, kühner Definition eine Art gutartiger Krebs.
Färbungen etc. fallen aber ziemlich sicher nicht darunter. Auch wäre es konsequent, Haare als "gutartigen Krebs" möglichst vollständig zu entfernen, also Glatze für alle.
Während Männer mit Glatzen noch klarkommen, dürften Frauen mit Glatzen kein wirtschaftlicher Erfolg werden.