Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass ein Unterschied zwischen Shishatabak (Tabak für Wasserpfeifen) und Tabak für Zigaretten gemacht wird. Besonders beim Thema Verbot von Minz- und Mentholgeschmäckern in Tabak.
Begründung
Minz-Geschmacksrichtungen werden in Tabakprodukten in Deutschland zum 20.05.2020 untersagt. Mit der Begründung, dass es oft als ,,Einstiegsdroge“ genutzt wird und zum Rauchen verleitet.
In Shishatabak werden diese Minz- und Menthol-Geschmäcker in sehr vielen Produkten genutzt.
Jedoch nicht nur die Nutzer leiden unter dieser Bestimmung, gerade den Anbietern dieser Produkte brechen nun ganze Produktreihen aus dem Sortiment. Damit stehen diesen Anbietern große Verluste bevor.
Was ist denn mit den suchtverstärkenden Zusatzstoffen?Die sind immer noch erlaubt,oder?
Da wäre es gleich "sinnvoller" Taback insgesamt zu verbieten.Und Alkohol gleich mit.Der übrigens ebenso mit wohlschmeckenden Aromen versetzt wird,um den kratzigen Alk-Geschmack zu maskieren.
Nein: da hatte sich wieder mal die Weltverbesserer- und Verbieterli-Fraktion durchgesetzt.Und warum?Weil der Marktanteil von Mentholkippen so klein war,dass man steuerunschädlich mal ein "Exempel statuieren" konnte.
So tun,als ob man sich für die Gesundheit der Bevölkerung interessierte,ohne auf Steuereinnahmen verzichten zu müssen.
Und so tropft der mündige Bürger das Menthol aus der Apotheke auf den Schischa-Taback.....
Mitzeichnung.Gegen blödsinnige Verbote.