Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass ein Unterschied zwischen Shishatabak (Tabak für Wasserpfeifen) und Tabak für Zigaretten gemacht wird. Besonders beim Thema Verbot von Minz- und Mentholgeschmäckern in Tabak.
Begründung
Minz-Geschmacksrichtungen werden in Tabakprodukten in Deutschland zum 20.05.2020 untersagt. Mit der Begründung, dass es oft als ,,Einstiegsdroge“ genutzt wird und zum Rauchen verleitet.
In Shishatabak werden diese Minz- und Menthol-Geschmäcker in sehr vielen Produkten genutzt.
Jedoch nicht nur die Nutzer leiden unter dieser Bestimmung, gerade den Anbietern dieser Produkte brechen nun ganze Produktreihen aus dem Sortiment. Damit stehen diesen Anbietern große Verluste bevor.
Wieso wird Vergleichsweise Alkohol mit Menthol-Aromen dann nicht auch verboten?
Das Gesetz sollte definitiv überarbeitet werden.