Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

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Petition 110298

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Einführung einer Verpflichtung zur Kenntnisgabe einer Petition an die Fraktionen bei 250.000 Unterstützern vom 26.04.2020

Text der Petition

Mit dieser Petition wird gefordert, dass der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages seine Verfahrensgrundsätze novelliert, indem ab einem Quorum von 250.000 Unterstützern, diese Petition mit einer Stellungnahme des Petitionsausschuss den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben ist.

Begründung

Sammel- und Massenpetitionen sind ein wichtiges Mittel des Bürgers sich an der politischen Willensbildung direkt zu beteiligen. Aus Sicht des Petenten muss dieses Mittel gestärkt werden, mit der Aufnahme eines weiteren qualifizierten Quorums, welches unmittelbar zur Informationspflicht des Petitionsausschuss an die Fraktionen des Deutschen Bundestages führt, wird diesem entsprochen.

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