Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 110675

Insolvenzrecht

Akteneinsichtsrecht in Insolvenzverfahren für Gläubiger vom 06.05.2020

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, ein Akteneinsichtsrecht in Insolvenzverfahren für Gläubiger in die Insolvenzordnung oder ein anderes geeignetes Gesetz aufzunehmen.

Begründung

In der Insolvenzordnung gibt es keinen Anspruch auf Akteneinsicht für Gläubiger und Gläubiger können Fehler im Verfahren nicht feststellen.
Damit Gläubiger den Verfahrensfortgang beobachten können und da es keine Gründe gibt, ein Akteneinsichtsrecht zu verweigern, ist die Einführung des Akteneinsichtsrechts sinnvoll, damit Gläubiger des Insolvenzverfahrens die ordnungsgemäße Durchführung überprüfen können.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben