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Diskussion zur Petition 111146

Straßenverkehrs-Ordnung

Keine Rücknahme bzw. Abmilderung der am 28.4.2020 in Kraft getretenen Änderungen der StVO vom 15.05.2020

Diskussionszweig: Funktioniert nicht

b.rzepka@gmx.de-- | 11.06.2020 - 15:46

Funktioniert nicht

Anzahl der Antworten: 21

Ebenfalls wissenschaftlich erwiesen ist, dass härtere Strafen nicht zu weniger (Straf-) Taten, analog also Ordnungswidrigkeiten, führen.
Und der Staat ist bei seinen Gesetzen und seinem Handeln am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu messen.
Und die Strafen des aktellen Bußgeldkatalogs stehen in einigen Fällen vollkommen außerhalb der Verhältnismäßigkeit. Und das hat das Verkehrsministerium erkannt. Gerade noch rechtzeitig, bevor es etliche gerichtliche Entscheidungen durch die Verfassungs- und Verwaltungsgerichte hiergegen gibt. Denn die sind zu erwarten.

Insofern: ich bin absolut für eine weitere Novelle bzw. Rückkehr zum alten System. Keine Mitzeichung.
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