Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge das Unternehmensstrafrecht dahingehend ausgestalten, dass auch Manager und leitende Angestellte im Falle einer festgestellten (Unternehmens-) Straftat zumindest mit dem Teil ihres Vermögens haften, das sie in dem betreffenden Unternehmen persönlich erwirtschaftet haben.
Begründung
Es sind nicht Unternehmen, die strafrechtlich agieren, es sind die handelnden Manager, die strafrechtlich agieren. Von daher kann es nicht sein, dass nur die Unternehmen selber, schlussendlich deren Besitzer/Aktionäre, für etwaiges strafrechtliches Fehlverhalten eines Unternehmens haftbar gemacht bzw. sanktioniert werden. Hier sollten auch die agierenden Personen, Manager und leitende Angestellten, entsprechend herangezogen und sanktioniert werden.
Warum können sich Manager freikaufen. Warum zahlt das Unternehmen und damit auch der (Klein-) Aktionär die Freikaufsumme? Wie heißt es so schön im Volksmund: 'Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.' Gleichheit und Transparenz: Fehlanzeige.
„Wegen der weisungsgebundenen Staatsanwälte brauchen unsere Politiker und ihre fördernden Freunde aus der Wirtschaft nicht einmal zu befürchten, juristisch belangt zu werden. Der Bürger fragt sich angesichts einer immer stärker ausufernden Kriminalität, ob dieser Polit/Justiz-Sumpf jemals trocken zu legen ist. Ex-Richter Fahsel ist auch da pessimistisch: ,,In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst - durch konsequente Manipulation".