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Petition 111472

Zulassung zum Straßenverkehr

Keine Benachteilung von Verkehrsmitteln (Motorräder) gegenüber mit Verbrennungsmotor ausgestatteten Fahrzeugen vom 22.05.2020

Text der Petition

Wir fordern den Bundestag und die Bundesregierung auf, sich gegen die einseitige Benachteiligung von Verkehrsmitteln, hier das Motorrad, durch die Bundesratsinititative des Landes Nordrhein-Westfalen einzusetzen und gegebenenfalls durch eine Bundesgesetzgebung sicherzustellen, dass Motorräder gegenüber anderen, insbesondere mit Verbrennungsmotor ausgestatteten Fahrzeugen, nicht benachteiligt werden.

Begründung

Die aus Nordrhein-Westfalen eingebrachte Initiative im Bundesrat (https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/989/989-pk.html?nn=4352766#top-10) gegen Motorradlärm enthält die Forderung "Für notwendig halten die Länder es auch, aus Lärmschutzgründen zeitlich beschränkte Verkehrsverbote für Motorräder an Sonn- und Feiertagen zu ermöglichen. Motorräder mit alternativen Antriebstechniken sollten davon ausgenommen werden. Überhaupt solle die Bundesregierung den Umstieg auf nachhaltige und lärmarme Mobilität mit alternativen Antriebstechniken verstärkt unterstützen." und richtet sich gegen das Motorradfahren als individuelles Verkehrsmittel als Alternative zum Auto. Es bietet für den Fahrer die Möglichkeit sich ökologisch mit deutlich weniger bewegter Masse pro Person fortzubewegen, insbesondere der Tatsache, dass viele Fahrten in PKWs mit nur dem Fahrer als Person stattfinden.
Ein Motorrad ist weitaus mehr als ein Sport- und Freizeitgerät, es ist ein vollwertiges Verkehrsmittel und es wird von notwendigen privaten Fahren bis zu geschäftlichen Reisen genutzt.

Auch wenn die Personengruppe klein sein mag, gilt es diese einseitige Benachteiligung zu vermeiden. Die Ziele des Lärmschutz sind dabei durchaus unterstützenswert, können aber jederzeit mit anderen Regelungen erreicht werden, als durch ein generelles Fahrverbot an bestimmten Tagen. Dazu gehört eine sinnvolle, die Realität des Fahrbetriebs abbildende Lärmmessung bei der Typenzulassung und das Schließen von technischen Schlupflöcher bei der Lärmmessung, wie sie die Hersteller bei der Zulassung auch innerhalb der EU ausgenutzt werden. Dies führt heute zu hohen legalen, aber einfach vermeidbaren Lärmbelastungen.

Auch rechtfertigt die Tatsache, dass besonders ein Hobby ausübender Motorradfahrer einzelne Vorschriften missachten, keinesfalls eine Benachteiligungen aller Motorradfahrer. Es rechtfertigt und verdeutlicht einen Mangel der Einhaltung von Lärmschutzvorschriften und deren Kontrolle und dort sollten die Anstrengungen der Länder ausgeweitet werden.

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