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Diskussion zur Petition 111658

Grundrechte

Erweiterung des Artikel 3 Grundgesetz um die sexuelle Identität vom 28.05.2020

Diskussionszweig: Petition erfüllt

Nutzer621931 | 15.06.2020 - 11:54

Petition erfüllt

Anzahl der Antworten: 22

Art. 3 GG berücksichtigt die Forderung der Petition bereits durch Absatz 3:
Zitat:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Die Formulierung "wegen seines Geschlechtes" deckt bereits alle Möglichkeiten ab.

Gerade das Grundgesetz sollte nur in Ausnahmefällen geändert werden. Es bedarf besonderen Schutz, weil es unser Land gegenüber antidemokratischen Strebungen schützt. In einer Zeit, in der bereits eine offen antidemokratische Partei im Bundestag sitzt, ist dieser Schutz um so wichtiger.
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