Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass im Verfahren der Registermodernisierung darauf geachtet wird, dass die dezentrale Registerstruktur erhalten bleibt. Ebenso sollen keine einheitlichen und verwaltungsübergreifenden Identifikationen wie z. B. die Steuer-ID und allenfalls sektorspezifische Personenkennzeichen genutzt werden, die das Risiko von Missbrauch und Kompromittierung verringern. Ferner ist im Gesetz ein Maximum an Transparenz für den Bürger zu gewährleisten.
Begründung
Unter Federführung des Bundesinnenministeriums wird derzeit ein Registermodernisierungsgesetz erarbeitet und demnächst in die Abstimmung gegeben, das einheitliche und verwaltungsübergreifende Personenkennzeichen vorsieht. Vermutlich soll die Steueridentifikationsnummer als solches Personenkennzeichen dienen. Dadurch wird die technische Möglichkeit geschaffen, sämtliche in öffentlichen Registern gespeicherten Personendaten miteinander zu verknüpfen und umfassende Persönlichkeitsprofile anzulegen. Das Vorhaben geht auf Empfehlungen des Nationalen Normenkontrollrats zurück.
Die vorliegende Petition verfolgt das Anliegen, das grundrechtlich geschützte Persönlichkeitsrecht bzw. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren, wie es in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit Jahrzehnten ausgeformt worden ist. Bereits 1983 hat das Bundesverfassungsgericht in einem wegweisenden Urteil (1 BvR 209/83) gefordert, dass die Befugnis des Einzelnen selbst zu entscheiden, welche persönlichen Lebenssachverhalte er offenbart, unter den heutigen und künftigen Bedingungen der automatischen Datenverarbeitung in besonderem Maße des Schutzes bedarf. Sie sei vor allem deshalb gefährdet, weil bei Entscheidungsprozessen nicht mehr wie früher auf manuell zusammengetragene Karteien und Akten zurückgegriffen werden müsse, vielmehr heute mit Hilfe der automatischen Datenverarbeitung Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person technisch gesehen unbegrenzt speicherbar und jederzeit ohne Rücksicht auf Entfernungen in Sekundenschnelle abrufbar seien. Sie können darüber hinaus - vor allem beim Aufbau integrierter Informationssysteme - mit anderen Datensammlungen zu einem teilweise oder weitgehend vollständigen Persönlichkeitsbild zusammengefügt werden, ohne dass der Betroffene dessen Richtigkeit und Verwendung zureichend kontrollieren kann. Damit hätten sich in einer bisher unbekannten Weise die Möglichkeiten einer Einsicht- und Einflussnahme erweitert, welche auf das Verhalten des Einzelnen schon durch den psychischen Druck öffentlicher Anteilnahme einzuwirken vermögen. So das Bundesverfassungsgericht.
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder verfolgt die Registermodernisierung mit großer Sorge und hat sich durch Entschließung vom 12.09.2019 für das in dieser Petition thematisierte Anliegen ausgesprochen. Wörtlich heißt es dort: "Insbesondere im Hinblick auf die geplante Verwendung modernisierter Register für zukünftige Zensus-Erhebungen und geplante/modernisierte Zugriffsrechte der Sicherheitsbehörden bedarf es eines besonderen Schutzes der betroffenen Personen. Den hohen Risiken für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung muss in einem umfassenden regulatorischen, vor allem aber technischen und
organisatorischen Konzept begegnet werden. Nur so können die vom deutschen und europäischen Verfassungsrecht geforderten Garantien gewahrt werden."