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Petition 112086

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Besitz und Verbreitung von kinderpornografischem Material als Straftatbestand vom 11.06.2020

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass das Gesetz zum Besitz und der Verbreitung von kinderpornografischem Material angepasst wird und die Strafen erheblich verschärft werden, so dass es künftig kein Vergehen mehr ist, sondern eine Straftat, die dem Kindesmissbrauch gleich kommt.

Begründung

Das Gesetz zum Besitz sowie zur Verbreitung von kinderpornografischem Material ist anzupassen, da die Rahmenbedingungen, zu denen das Gesetz seinerzeit verfasst worden ist, nicht mehr gegeben sind.
In Zeiten der Digitialisierung ist die Verbreitung von kinderpornografischem Material um ein Vielfaches höher, als es noch vor einigen Jahren der Fall war. Neue Medien geben eine nie dargewesene Form der Vernetzung in Pädophilenkreisen her. So hat sich der Faktor der Verbeitung um ein Vielfaches erhöht. Die Geschädigten werden dadurch einer noch größeren Qual und eines noch größeren Risikos ausgesetzt, dass auch andere Pädophile sich an diesen Opfern vergehen. Ergebnisse hierzu sind in den aktuell in den Medien befindlichen Fällen wiederzufinden.

Ebenso ist eine Vielzahl der Täter, die wegen schwerem Kindesmissbrauch angeklagt sind, bereits vorher amtlich bekannt, durch Vergehen im Bereich des Besitzes sowie der Verbreitung von kinderpornografischem Material. All diese Argumente begründen eine Überarbeitung der aktuellen Gesetzeslage und Verschärfung der aktuell geltenden Rechtssprechung im Bereich des Besitzes und der Verbreitung von kinderpornografischem Material.

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