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Petition 112559

Hilfsmittel/Heilmittel

Aufnahme von Smartphones in den Hilfsmittelkatalog der GKV während der Corona-Pandemie vom 22.06.2020

Text der Petition

In den Hilfsmittelkatalog der gesetzlichen Krankenversicherung mögen Smartphones als ärztlich verordnungsfähig eingegliedert werden. Und zwar befristet während der Corona-Pandemie auf Leihbasis, das heißt die Geräte selbst bleiben Eigentum der Krankenkassen.

Begründung

Da insbesondere von Armut betroffene Menschen, also zumindest alle ALG-II -, Grundsicherungs- und Sozialhilfeempfänger*innen, sich kaum ein solches Luxusgut leisten können, wird der Wirkungsgrad einer "CORONA-APP" nicht die gewünschte Durchdringungstiefe erreichen können.

Auch viele Teilzeitkräfte und Rentner*innen "an der Armutsgrenze" wollen gar kein Smartphone kaufen. Da gibt es existenziell viel Wichtigeres im Alltag zu bewältigen.

Zumal die Betroffenen ohnehin noch zusätzlich zum DSL-Anschluss einen Mobilfunktarif für die Smartphone-Nutzung finanzieren müssten.

Wenn es unserer Gesundheitspolitik tatsächlich ernst mit der "CORONA-APP" ist, sollte sie in dieser Fragestellung nicht zaudern, sondern handeln.

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