Text der Petition
In den Hilfsmittelkatalog der gesetzlichen Krankenversicherung mögen Smartphones als ärztlich verordnungsfähig eingegliedert werden. Und zwar befristet während der Corona-Pandemie auf Leihbasis, das heißt die Geräte selbst bleiben Eigentum der Krankenkassen.
Begründung
Da insbesondere von Armut betroffene Menschen, also zumindest alle ALG-II -, Grundsicherungs- und Sozialhilfeempfänger*innen, sich kaum ein solches Luxusgut leisten können, wird der Wirkungsgrad einer "CORONA-APP" nicht die gewünschte Durchdringungstiefe erreichen können.
Auch viele Teilzeitkräfte und Rentner*innen "an der Armutsgrenze" wollen gar kein Smartphone kaufen. Da gibt es existenziell viel Wichtigeres im Alltag zu bewältigen.
Zumal die Betroffenen ohnehin noch zusätzlich zum DSL-Anschluss einen Mobilfunktarif für die Smartphone-Nutzung finanzieren müssten.
Wenn es unserer Gesundheitspolitik tatsächlich ernst mit der "CORONA-APP" ist, sollte sie in dieser Fragestellung nicht zaudern, sondern handeln.