Text der Petition
Abschaffung des § 42 b Abs. 2 SGB 12 und Änderung des § 113 Abs. 4 SGB 9 - Vereinfachung der Regelungen zum Mittagessen in der Werkstatt für behinderte Menschen - keine Trennung von Fachleistung und Leistungen zum Lebensunterhalt bei WfbM und vergleichbaren Angeboten mehr, sondern wie zuvor vollständigen Einbezug der Mittagsversorgung in die Leistungen der Eingliederungshilfe.
Begründung
- Für die Leistungsberechtigten erhöht sich der Antragsaufwand: Diese müssen zunächst einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen - bei Leistungen in WfbM gibt es keinen Einsatz von Einkommen und Vermögen. Für die Mittagessenpauschale in Höhe von 64,60 € muss jedoch ein vollständiger Sozialhilfegrundantrag gestellt werden und es werden umfassende Einkommens- und Vermögensprüfungen durchgeführt. Viele Leistungsberechtigte verzichten daher auf die Antragstellung und zahlen das Essen selbst oder melden sich ab.
- Die Trennung der Fachleistung von den Leistungen zum Lebensunterhalt in der WfbM (oder bei And. Leistungsanbietern oder in der Tagesförderung) bewirkt ausschließlich unangemessen hohen Verwaltungsaufwand bei Leistungsträgern und Leistungserbringern.