Text der Petition
Mit der Petition wird eine Tagespauschale für Telearbeit gefordert, die jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen kann. Als Nachweis für diese Pauschale soll eine Bescheinigung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers über die Anzahl der im Homeoffice verbrachten Tage ausreichen.
Begründung
Motivation:
Besonders seit dem Steuerjahr 2020 arbeiten besonders viele Menschen in Deutschland von zuhause aus. Einige Menschen mussten im Laufe der COVID-19-Maßnahmen ihre Arbeitsumgebung spontan ändern. Viele von ihnen haben kein eigens zum Arbeiten eingerichtetes Zimmer, welches gemäß aktueller steuerrechtlicher Grundlagen aber für eine Steuererleichterung gegebenenfalls notwendig ist (häusliches Arbeitszimmer).
Doch auch grundsätzlich sollte ein Industriestaat wie Deutschland auch rechtlich moderne Arbeitsbedingungen möglichst unkompliziert für Bürgerinnen und Bürger aber auch für die Finanzämter abdecken können. Dazu gehört jetzt und aber auch in Zukunft die Arbeit von zuhause oder aus.
Die Idee:
Für die Arbeit außer Haus gibt es bereits die sogenannte Pendlerpauschale, die es sowohl den Finanzämtern als auch den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einfach macht, Kosten für den Arbeitsweg abzusetzen.
Die Arbeit zuhause steuerrechtlich abzusetzen, ist jedoch komplizierter: Der Arbeitsplatz muss bestimmte räumliche Bedingungen erfüllen, ebenso die Arbeit selbst.
Eine Pauschale für Homeoffice erleichtert es beiden Seiten, die entstandenen Kosten abzusetzen.
Wer für seinen Arbeitsplatz einen tatsächlich höheren Aufwand als die Pauschale hat, kann nach wie vor mithilfe von konkreten Nachweisen auch diese absetzen.
* Grundsätzliche Regelung zu Homeoffice (gehört in eine gesonderte Petition)
* Exakte Höhe und genaue Zusammensetzung der neuen Pauschale (im Rahmen der gesetzlichen Ausarbeitung wird sicherlich Expertengremium für die Details einberufen)
* Auslegungen und mögliche Schlupflöcher der aktuellen Regelung
* Regelungen für Menschen, die nicht von zuhause aus arbeiten können, aber auch eine Erleichterung verdient hätten (gehört in eine gesonderte Petition)
GeraldI | Fri Aug 28 22:55:22 CEST 2020 - Fri Aug 28 22:55:22 CEST 2020
Es gibt ja nicht einmal die 15 bzw. 30 Cent, sondern um diesen Betrag kann man sein zu versteuerndes Einkommen mindern. Bei bspw. 33% Grenzsteuersatz gibts also nur 5 bzw. 10 Cent.
schuf | Wed Aug 26 07:44:30 CEST 2020 - Wed Aug 26 07:44:30 CEST 2020
dass es in vielen Ländern keine Pendlerpauschale gibt, heißt nicht, dass anderswo nicht lange Fahrzeiten bestehen. Nur gibt es dann nichts dafür und das sorgt dafür, dass anderswo die Menschen nicht überlegen, was der Staat alles für sie tun muss, ehe sie sich dazu bequemen für ihren Unterhalt zu arbeiten
Die Schlussfolgerung ist willkürlich
Aha. Man baut die Werkbank nicht zu Hause auf, weil man mit dem Pendel steuerlich mehr geltend machen kann? Oder sollte man eine Filiale (egal ob Bekleidung, Imbiss, sonstige Dienstleistung) je Arbeitnehmer zu Hause einrichten? eine gute Maßnahme nicht nur bei Corona, wenn das Schlachten nicht mehr in diesen Massenbetrieben, sondern ganz gemütlich zu Hause im Arbeitszimmer erfolgen könnte. Usw.
Dass man nur für bestimmte Berufe und unter bestimmten Umständen überhaupt ein Arbeitszimmer geltend machen kann, sehr viele Arbeitnehmer aber pendeln müssen, um nicht arbeitslos in ihrem Dorf zu sitzen, gehört wohin?
Es lohnt sich für niemand zu pendeln, da je weiter der Weg auch mehr Zeit aufgewendet wird und die Pendlerpauschale nicht alle Kosten abdeckt.
Petitionist1 | Tue Aug 25 21:52:14 CEST 2020 - Tue Aug 25 21:52:14 CEST 2020
Sehr richtig! Wer sich im echten Leben etwas umhört, hört ständig solche Geschichten.
Nutzer241 | Tue Aug 25 18:21:05 CEST 2020 - Tue Aug 25 18:21:05 CEST 2020
Pendlerpauschale heißt sie in Österreich. In Deutschland heißt sie Entfernungspauschale. Frankreich, Schweden und Dänemark haben ähnliche Regelungen.
J-2-the-P | Tue Aug 25 17:18:45 CEST 2020 - Tue Aug 25 17:18:45 CEST 2020
Nein, denn die Pauschale dekt nunmal nicht alle Kosten. Ein Kilometer kosten mehr als 15Cent. Mal 2 für die Rückfahrt heißt mehr als 30Cent kosten die Erstattet werden.
StefanJ-- | Tue Aug 25 16:48:55 CEST 2020 - Tue Aug 25 16:48:55 CEST 2020
@ Nutzer2917297 | heute - 15:44
Tja, ohne Pendeln wären die Mieten in den Hotspots nochmal deutlich höher. Und trotzdem würde es da dann viele "Binnenpendler" geben. Ob da jetzt jemand 40 Minuten von außerhalb reinpendelt, oder 40 Minuten vom einen Ende der Stadt zum anderen ist ziemlich egal. Und in diversen Weltstädten wie London, Paris, New York, usw., usw. wären die Leute froh um 40 Minuten und Münchner Mietpreise. Von Berlin wollen wir da erst gar nicht anfangen.
Ich plädiere für ein insgesamt wesentlich transparenteres Steuerrecht. Aber das ist ein anderes Thema.
Nutzer2917297 | Tue Aug 25 15:44:16 CEST 2020 - Tue Aug 25 15:44:16 CEST 2020
Natürlich. Und das liegt an der (soweit bekannt nur in Deutschland vorhandenen) Pendlerpauschale.
Deutschland ist ein Land der Pendler weil es sich hier zu pendeln lohnt.
Kleines Beispiel:
steuerlich absetzbare Kosten für ein Arbeitszimmer = maximal 1.250 € p.a.
25 km täglich einfache Strecke zur Arbeit pendeln = 25 x ca. 224 Arbeitstage (254 minus 30 Tage Urlaub) x 0,30 € = 1.680 € absetzbare Kosten.
Je weiter der Weg, desto mehr lohnt es sich zu pendeln. (ich plädiere für die Abschaffung der Pendlerpauschale - aber das ist ein anderes Thema)
Nutzer3702747 | Tue Aug 25 14:16:55 CEST 2020 - Tue Aug 25 14:16:55 CEST 2020
Wie ja auch der Beitrag von Nutzer1652287 belegt, sind die Spielarten des coronabedingten Homeoffice viel zu heterogen und daher einer festen Pauschalierung gar nicht zugänglich. Man kann ja auch trefflich darüber streiten, wo Homeoffice anfängt, wo noch nicht und ab wann und ob es nicht andere Corona-Erschwernisse gibt, die dann gleichfalls für Arbeitnehmer pauschal zu berücksichtigen wären (z. B. die Masken für Berufspendler im ÖPNV, die der Homeoffice-Arbeiter erspart hat). Es gibt einfach keinen Erfahrungswert, der es zur Verwaltungsvereinfachung rechtfertigen würde, einen zutreffenden Betrag für alle festzulegen.
Da ist es, wie Nutzer486998 überzeugend darlegt, richtig, am bisherigen Wk-Pauschbetrag festzuhalten.
StefanJ-- | Tue Aug 25 14:14:23 CEST 2020 - Tue Aug 25 14:14:23 CEST 2020
Selbst da spart sich sich der Arbeitnehmer 50% bzw. 33% der Fahrtkosten. Immer noch kein Mehraufwand.
Tja, dann hat das der Arbeitgeber bzw. die Abteilung ziemlich blöd organisiert. Aber das kann nicht das Problem des Steuersystems sein.
Aber selbst hier, wo ist da der "Mehraufwand" für dern Arbeitnehmer? Von ein bisschen Strom mal abgesehen? Welche "Kosten" des Home Office? Ganz konkret? Was haben Sie mehr zu bezahlen an/in Ihrer Wohnung wegen coronabedingtem Home Office? Ich muss sagen, außer etwas Strom habe ich keine - und der ist durch die gesparten Fahrtkosten abgedeckt. Und auch ich habe zur zeitweise Home Office.
Für diejenigen ohne Monatskarte im ÖPNV bleiben die Fixkosten des Autos ja auch immer noch fällig. Und wie das Auto kann man auch die Monatskarte privat nutzen. Also immer noch kein Mehraufwand.
Ich fürchte, das ist mal wieder so eine Milchmädchenpetition nach dem Motto "ich kann wegen Corona nicht mehr so viel absetzen von der Steuer - bitte holt mich hier (oder mehr für mich) raus".
Nutzer486998 | Tue Aug 25 13:01:21 CEST 2020 - Tue Aug 25 13:01:21 CEST 2020
Es gibt bereits eine Werbungskostenpauschale, warum also noch eine gesonderte Pauschale für die geringen Werbungskosten, die durch Telearbeit entstehen und die wahrscheinlich gar nicht zur Geltung kommt, weil sie die Werbungskostenpauschale nicht übersteigt?