Text der Petition
Mit der Petition wird eine Tagespauschale für Telearbeit gefordert, die jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen kann. Als Nachweis für diese Pauschale soll eine Bescheinigung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers über die Anzahl der im Homeoffice verbrachten Tage ausreichen.
Begründung
Motivation:
Besonders seit dem Steuerjahr 2020 arbeiten besonders viele Menschen in Deutschland von zuhause aus. Einige Menschen mussten im Laufe der COVID-19-Maßnahmen ihre Arbeitsumgebung spontan ändern. Viele von ihnen haben kein eigens zum Arbeiten eingerichtetes Zimmer, welches gemäß aktueller steuerrechtlicher Grundlagen aber für eine Steuererleichterung gegebenenfalls notwendig ist (häusliches Arbeitszimmer).
Doch auch grundsätzlich sollte ein Industriestaat wie Deutschland auch rechtlich moderne Arbeitsbedingungen möglichst unkompliziert für Bürgerinnen und Bürger aber auch für die Finanzämter abdecken können. Dazu gehört jetzt und aber auch in Zukunft die Arbeit von zuhause oder aus.
Die Idee:
Für die Arbeit außer Haus gibt es bereits die sogenannte Pendlerpauschale, die es sowohl den Finanzämtern als auch den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einfach macht, Kosten für den Arbeitsweg abzusetzen.
Die Arbeit zuhause steuerrechtlich abzusetzen, ist jedoch komplizierter: Der Arbeitsplatz muss bestimmte räumliche Bedingungen erfüllen, ebenso die Arbeit selbst.
Eine Pauschale für Homeoffice erleichtert es beiden Seiten, die entstandenen Kosten abzusetzen.
Wer für seinen Arbeitsplatz einen tatsächlich höheren Aufwand als die Pauschale hat, kann nach wie vor mithilfe von konkreten Nachweisen auch diese absetzen.
Ich unterstütze diese Petition, auch wenn sie leider nicht ansatzweise den Inhalt hat, den mir vom Petitionsausschuss Mitte Mai mitteilte. Daher nachfolgend auch der Inhalt meiner eingereichten Petition zur Ergänzung:
Der Bundestag möge durch Anerkennung/Umsetzung dieser Petition schnellstmöglich und rückwirkend beschliessen, dass aufgrund der Corona-Krise im Einkommensteuergesetz eine Pauschale (Aufwendungsersatz analog zur Pendlerpauschale und dem häuslichen Arbeitszimmer) eingeführt wird. Diese ist auf den Zeitraum der gesamten Pandemie zu begrenzen, was auch die Zeiten bis zur Entwicklung eines Impfstoffes bzw. dem medizinisch bestätigten Einsatz eines Medikamentes einschliesst.
Grund dieser Petition ist eine Unterstützung aller Angestellten zur Vereinfachung der privat getätigten Ausgaben u.a. iSd Aufrechterhaltung der jeweiligen betrieblichen Leistungserbringung. Zudem fallen bei den meisten Arbeitnehmern weiterhin Kosten für z.B. Nahverkehrstickets an, die aufgrund von zwingender Home-Office Regelungen ggf nicht voll zum Ansatz als Werbungskosten in Frage kommen (kein Ansatz bei keinem Arbeitsweg ). Ebenfalls ist eine vereinfachte Handhabung für alle Seiten zwingend nötig, da ansonsten jeder Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber die privat getragenen Kosten zur Erstattung nachweislich einreichen müsste und ggf auch dadurch Nachteile bei der unterschiedlichen Berechnung zuteil werden könnten.
Die Pauschale soll für alle Arbeitnehmer gelten, unabhängig davon ob sie auf Anraten oder Anweisung vom Arbeitgeber bzw freiwillig in das Home-Office wechseln, und auch den gleichwertigen Ansatz iSd häuslichen Arbeitszimmers darstellen (gerade weil dies idR so selten in Frage kommt, die Angestellten trotzdem privaten Wohnbereich zur Verfügung stellen).
Vereinfachter Nachweis kann z.B. ein Schreiben des Arbeitgebers mit bestätigter Auflistung der Home-Office-Tage sein (überwiegender Teil der Arbeitswoche nicht im Büro = volle Pauschale, sonst anteilig).
Neben dieser Petition gibt es ebenfalls diverse fachliche Kompetenzen (u.a. Artikel auf Buhl.de), die ein solche Regelung als zwingend ansehen.
Um nur kurz auf andere Diskussionspunkte hier einzugehen: Das EStG sieht diverse geregelte Punkte zum Ansatz von Werbungskosten vor. Viele davon sind auf bestimmte Umstände beschränkt (wie auch das häusliche Arbeitszimmer). Hier nun unsachlich und unwissend eine vernünftige Petition abzulehnen, die eine Lücke schließt sowie eine Ergänzung zur aktuellen Situation ist, halte ich für mehr wie unpassend. Allein schon das Ablehnen mit der ggf möglichen Unterschreitung der Werbungskostenpauschale zu begründen ist deutlich vorbei am Gesetz und der Thematik. Was wer wie wann warum wozu und in welcher Höhe angibt, ist jedem selbst überlassen sowie auf seine entsprechende Situation beschränkt. Auf welche Höhe der Werbungskosten jeder einzelne dann kommt ist unerheblich, es zählt nur die Möglichkeit zum Ansetzen.