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Diskussion zur Petition 112820

Grundsteuer

Änderung des Begriffes "Grundsteuer und Grunderwerbssteuer" vom 24.06.2020

Diskussionszweig: Nachbarland Frankreich

N.U. | 03.09.2020 - 14:18

Nachbarland Frankreich

Anzahl der Antworten: 7

In Frankreich fallen die „Taxe foncière“ (Grundsteuer) und die Wohnsteuer (Taxe d'habitation) an.
Die Wohnsteuer muss vom Mieter gezahlt werden, die Grundsteuer vom Besitzer. Wohnt er in seiner eigenen Immobilie, zahlt er beide.
Das hört sich für mich jedenfalls schon mal gerechter an, als das was wir hier haben!

Die Grundsteuer wird nach dem Mietwert der Immobilie berechnet. Allerdings fliessen in Mietwert der Immobilie auch die Tätigkeiten der Gemeinde oder Kommunen ein. Ist z.B. eine Bahnanbindung vorhanden, eine Kita, eine Schule usw. Also alles was für die Infrastruktur wichtig ist und wird diese auch gut von der Gemeinde Unterhalten, steigert sich der Wert. Fehlen Punkte veringert sich der Wert usw. In einigen Gebieten ist sogar die Müllabfuhr damit abgedeckt, was wiederum zu sehr sauberen Strassen führt.
Hört sich für mich auch etwas gerechter an als das was wir hier haben!


Daher unterstütze ich weiterhin diesen Antrag!
Wenn wir keine Trennung einführen, wird es nicht oder nur sehr schwer möglich sein, diese uralte Steuer zu reformieren (im extremsten Fall kann man die Grundsteuer auch schon vor 1800 Jahren nachweisen :-) ) und ich wünsche mir dass diese Steuer endlich refomiert wird, alledings gibt es diesbezüglich schon andere Petitionen und muss hier nicht deswegen diskutiert werden!

Nicht ganz "ernst" gemeint aber mal zum nachdenken:
Leider greift beim Hebesatz der Gemeinden nicht der Wucherparagraph. :-) 910% Hebesatz ist doch schon ein ordentliches Pfund.
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