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Diskussion zur Petition 112985

Wertpapierhandel

Einführung eines Altersvorsorge-Wertpapierdepots vom 25.06.2020

Diskussionszweig: Mitzeichnung: Ein deutliches Jein!

Heinz 548 | 26.08.2020 - 17:04

Mitzeichnung: Ein deutliches Jein!

Anzahl der Antworten: 12

Das sehe ich mit gemischten Gefühl: Der Staat versagt hinsichtlich Rente und Altersvorsorge und als Ersatz, allenfalls als Ergänzung, soll etwas „neues“ geschaffen werden.

Ich kann mich noch an Begriffe aus den 1970er Jahren erinnern welche vollmundig „Vermögensbildung“ hieß. Wer (gesetzlich) sparte, hatte „später“ ein „Vermögen“ angespart mit Hilfe des Staates und des Arbeitgebers. Heute sieht die Angelegenheit (dank staatlicher Regulierung) so aus, dass man mit dem jahrelang angesparten „Vermögen“ gerade mal zwei E- Bikes kaufen kann.

Otext: „Bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters oder vergleichbaren Ruhestandsregelungen des Inhabers sind nur Einzahlungen möglich.

AW: Also können nur diejenigen Einzahlen, die es sich finanziell leisten können,- also nicht unbedingt ein Modell mit sozialem Charakter, eher ein Modell für „Besserverdienende“.


Otext: „Das AV-Depot ist pfändungssicher, insolvenzgeschützt, vererbbar, nicht beleihbar und vollständig ein Schonvermögen in der Sozialgesetzgebung.

AW: Dann zahle ich dort mein ganzes Bargeldvermögen ein, resp. erwerbe Wertpapiere welches damit pfändungssicher, insolvenzgeschützt, und ein Schonvermögen in der Sozialgesetzgebung darstellen,- das kann es ja dann auch nicht sein.

Mitzeichnung würde erfolgen wenn gewisse Änderungen einfließen würden.
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Falvius Josephus | Wed Sep 23 12:45:46 CEST 2020 - Wed Sep 23 12:45:46 CEST 2020

Ich bin kein Experte, aber bei der Idee handelt es sich meines Erachtens um quasi die schon bekannte Riester-Rente nur ohne
staatliche Förderung und ohne die Steuervorteile.

Jetzt frage ich mich was das Gesetz dann soll, wenn nichts staatlich gefördert wird.

Wird verlangt das denn nun die Bürger in jedem Fall sowas abschließen sollen, oder ist der Abschluß eines Depots dann freiwillig?
Wenn freiwillig, was soll das Gesetz dann?

Wenn Pflicht, dann mache ich auf die von Prof. W. Hankel gemachte Rechnung aus den 1960er Jahren aufmerksam. Hier wurde unter
Berücksichtigung einer kapitalgedeckten Rentenversicherung kalkuliert das innerhalb von wenigen Jahren die gesamte
deutsche Wirtschaft im Eigentum der Rentenversicherung wäre.

Wenn man denn bereit wäre das Steuerprivileg für Vorsorgebeiträge wieder auf Altersvorsorge (so etwa wie vor 2004) zu erweitern, wäre auch so ohne viel
tam tam was erreicht.

Das Hauptproblem ist doch das man im Alter/Ruhestand die Steuer- und Abgabenrechnung bekommt. Also wenn man die Früchte seiner Spardisziplin
ernten möchte. Darin besteht die Tragik. Bei den Betrieblichen Altersvorsorgen wurde ja neulich gesetzlich was nachgedoktort, nur leider ist damit nicht viel
gewonnen für die Verbraucher.

Einerseits will der Staat das man was macht andererseits erleidet man einige Nachteile.

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StefanJ-- | Mon Sep 21 06:53:55 CEST 2020 - Mon Sep 21 06:53:55 CEST 2020

Zitat: von Nutzer4143
Zitat: von --
...
"Pfändungssicher"? Eher weniger. Wäre ja sonst praktisch. Der von Pfändung Bedrohte schiebt noch schnell ein paar Milliönchen in sein "Altersvorsorge-Wertpapierdepot", gerne auf Pump, und lacht sich einen ins Fäustchen. Und die Gläubiger schauen dumm aus der Wäsche.
...


Das wäre heute schon möglich, denn Riesterverträge sind Pfändungssicher. Von daher ist die Petition ein Schritt zu einem selbstverwalteten kostengünstigen Depot, welches für die Altersvorsorge gedacht ist und welches nicht mal eben durch 3 Jahre Arbeitslosigkeit in 40 Arbeitsjahren zerstört wird.


Ähm, nicht im Sinne der Petition.

Riester ist eine Dauervertrag. Da kann man meines Wissen eben nicht mal eben schnell ein paar Hudnerttausend einzahlen. Obwohl, können vielleicht schon, aber wer macht das schon.

Und pfändungssicher sind Riesterkonten auch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Und auch nur bis in eine gewissen Höhe.

Und wir reden hier nicht über etwas, das 40 Jahre angespart wurde. Wir reden her über etwas, wo ein Schuldner dann nochmal schnell richtig Geld vor seinen Gläubigern sichern könnte. Der Petent will seinen Schutz ja bedingungslos und unbegrenzt haben. Siehe auch der Eingangspost von Heinz548.

Ach ja, Frage an den Petenten, die "MiFiD-II-Richtlinie" ist kein Güteseiegel für Wertpapiere. Sondern gibt nur einen Bewertungsrahmen vor. Auch "Risikoklasse 7" entspricht der "MiFiD-II-Richtlinie". Also "Extrem spekulativ, Hedgefonds, Drittländerfonds, Branchenfonds". Die "MiFiD-II-Richtlinie" gibt nicht vor, welche Papiere "für Privatanleger geeignet" wären. Sondern nur, wie die Beratung für Privatanleger auszusehen hat und was der Berater empfehlen darf. Hat der Kunde da den Wunsch nach, das Geld für und Erfahrung mit der Klasse 7, dann ist auch das für diesen Kunden geeignet ... ist das jetzt wirklich die Intention?

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Nutzer4143 | Sun Sep 20 17:56:11 CEST 2020 - Sun Sep 20 17:56:11 CEST 2020

Zitat: von --
...
"Pfändungssicher"? Eher weniger. Wäre ja sonst praktisch. Der von Pfändung Bedrohte schiebt noch schnell ein paar Milliönchen in sein "Altersvorsorge-Wertpapierdepot", gerne auf Pump, und lacht sich einen ins Fäustchen. Und die Gläubiger schauen dumm aus der Wäsche.
...



Das wäre heute schon möglich, denn Riesterverträge sind Pfändungssicher. Von daher ist die Petition ein Schritt zu einem selbstverwalteten kostengünstigen Depot, welches für die Altersvorsorge gedacht ist und welches nicht mal eben durch 3 Jahre Arbeitslosigkeit in 40 Arbeitsjahren zerstört wird.

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StefanJ-- | Tue Sep 15 19:00:36 CEST 2020 - Tue Sep 15 19:00:36 CEST 2020

@ @AK_Werner | heute - 11:07

Zitat: von @AK_Werner
Diese Petition ist in meinen Augen aber auf jeden Fall sinnvoll.

Für Schuldner sicher. Aber für Gläubiger nicht.

Zitat: von @AK_Werner
Selbstverständlich müssen noch Ausnahmen erarbeitet werden, um Missbrauch soweit wie möglich zu minimieren.

Soso. Aber gemeinhin werden Ausnahmen gemacht, um Missbrauch überhaupt erst zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Zitat: von @AK_Werner
Beispielsweise könnte man Einzahlungen erst nach einer bestimmten Frist (z.B. 3 Jahren) pfändungs- und insolvenzsicher machen, um zu verhindern dass sich jemand eine halbe Million Euro leiht, diese in dieses AV-Depot schiebt und dann Privatinsolvenz anmeldet. Alternativ könnte auch im Falle einer Insolvenz der gemittelte Einzahlungsbetrag über die letzten 5 Jahre als pfändungs- und insolvenzsichere Einzahlung akzeptiert werden, darüberhinausgehende Einmaleinzahlungen hingegen eben nicht, um vorher beschriebene Möglichkeit des Missbrauchs einzuschränken.

Das kann man mit bestimmten Anlageprodukten bereits heute. Man muss es nur halt auch tun. Aber dann ist es eben bis zum Alter gebunden. Und man kann es eben auch nicht unbegrenzt tun.

Zitat: von @AK_Werner
Zusätzlich könnte auch die Möglichkeit (ähnlich den vermögenswirksamen Leistungen oder der betrieblichen Altersvorsorge) geschaffen werden, dass Arbeitgeber einen begrenzten Betrag steuervorteilhaft in das AV-Depot des Arbeitnehmers einzahlen.

Ditto.

Zitat: von @AK_Werner
Für den Fall der Vererbung könnte festgelegt werden, dass der Depotinhalt nur wiederum in ein AV-Depot "vererbt" werden kann, um den Sinn des Ganzen beizubehalten.

Echt jetzt? Jetzt soll das auch noch vererbt werden? Sorry, das geht gar nicht. Der Schuldner ist fein raus, seine Erben auch, aber die Gläubiger sind dann gleich doppelt die gear+++ten?

Zitat: von @AK_Werner
Es steht jedem frei, ebenfalls Vorschläge zur Verbesserung zu liefern. Wichtig ist aber, dass das Thema vom Gesetzgeber angegangen wird.
Daher ist es nicht zielführend, mit dem Verweis auf ein Problem das man irgendwie konstruier (ohne noch dazu einen Verbesserungsvorschlag zu bringen), die Petition als sinn- oder nutzlos abzustempeln.


Welches Thema soll da angegangen werden? Maximaler bedingungsloser Schuldnerschutz?

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freigeist77 | Tue Sep 15 11:33:53 CEST 2020 - Tue Sep 15 11:33:53 CEST 2020

Die Gläubiger gucken doch heute schon größtenteils dumm aus der Wäsche. Ich war selbst in unzähligen Fällen Gläubiger und auch wenn Sie sich mit Involvenzanwälten und Obergerichtsvollziehern unterhalten, so ist der Gläubiger fast immer der Depp in Deutschland. Das ist leider bittere Realität.

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@AK_Werner | Tue Sep 15 11:07:19 CEST 2020 - Tue Sep 15 11:07:19 CEST 2020

Aufgabe dieser Petition ist es nicht, dem Gesetzgeber einen vollständig ausformulierten Gesetzentwurf zu liefern, den er dann einfach nur abnicken soll.
Über die Details der einzelnen Aspekte dürfen die Damen und Herren bzw. deren Ausschüsse und Arbeitskreise dann schon selbst Gedanken machen.

Diese Petition ist in meinen Augen aber auf jeden Fall sinnvoll.
Selbstverständlich müssen noch Ausnahmen erarbeitet werden, um Missbrauch soweit wie möglich zu minimieren.
Beispielsweise könnte man Einzahlungen erst nach einer bestimmten Frist (z.B. 3 Jahren) pfändungs- und insolvenzsicher machen, um zu verhindern dass sich jemand eine halbe Million Euro leiht, diese in dieses AV-Depot schiebt und dann Privatinsolvenz anmeldet. Alternativ könnte auch im Falle einer Insolvenz der gemittelte Einzahlungsbetrag über die letzten 5 Jahre als pfändungs- und insolvenzsichere Einzahlung akzeptiert werden, darüberhinausgehende Einmaleinzahlungen hingegen eben nicht, um vorher beschriebene Möglichkeit des Missbrauchs einzuschränken.

Zusätzlich könnte auch die Möglichkeit (ähnlich den vermögenswirksamen Leistungen oder der betrieblichen Altersvorsorge) geschaffen werden, dass Arbeitgeber einen begrenzten Betrag steuervorteilhaft in das AV-Depot des Arbeitnehmers einzahlen.

Für den Fall der Vererbung könnte festgelegt werden, dass der Depotinhalt nur wiederum in ein AV-Depot "vererbt" werden kann, um den Sinn des Ganzen beizubehalten.

Es steht jedem frei, ebenfalls Vorschläge zur Verbesserung zu liefern. Wichtig ist aber, dass das Thema vom Gesetzgeber angegangen wird.
Daher ist es nicht zielführend, mit dem Verweis auf ein Problem das man irgendwie konstruier (ohne noch dazu einen Verbesserungsvorschlag zu bringen), die Petition als sinn- oder nutzlos abzustempeln.

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Nutzer2906921 | Sat Sep 05 18:17:33 CEST 2020 - Sat Sep 05 18:17:33 CEST 2020

Es bleibt Ihnen überlassen wieviel Ihres Vermögens Sie da einzahlen. Mehr Selbstverantwortung bei der Altersvorsorge. Weniger Nannystaat mit unnützen Gebühren für irgendwelche Versicherungslösungen. Desto weniger Parteien an Ihrer Altersvorsorge beteiligt sind desto besser. Jeder Dienstleistung durch Dritte, wir Versicherungen schmälert ihre Rendite, da diese Teilnehmer dann auch ihren Schnitt machen wollen. Jedes Prozent mehr Rendite das direkt in Ihre Vermögensbildung fliesst ist besser als jede Versicherungsgarantie, die Sie ohnehin vorher einbezahlen. Geld aus dem Nichts erschaffen können auch Versicherungen nicht. Über lange Zeiträume, wie bei der Altersvorsorge üblich, machen selbst geringe Unterschiede bei der Rendite enorm viel aus, exponentielles Wachstum eben.Vorher sollen den Geringverdiener die Mittel nehmen um mehr einzuzahlen ? Auch in anderen Modellen können Geringverdiener nur mehr Rente bekommen wenn es von anderen umverteilt wird, das hat nichts mit der Anlageform zu tun. Die Geringverdiener verdienen einfach zu wenig. Die werden über ihr ganzes Leben nur letztlich durch die Gesellschaft subventioniert. Das kann doch kein Grund sein, ein bestimmtes Rentenmodell generell nicht zu fördern. Das tut man heute auch schon über Riester z.B. Nur Riester ist Mist weil einfach die Kosrten sehr hoch sind, weil ein Dritter mit drin hängt, der sich seinen Profit rausschneidet aus der Rendite der Kunden. Außerdem führen die Kapitalgarantieregeln dazu, dass man die Rendite stark senkt. Über lange Zeiträume wie ein ganzes Berufsleben ist das kontraproduktiv. Um seine Altersvorsorge gegen Schicksalsschläge wie längere Arbeitslosigkeit etcabzusichern muss man heute aber praktisch zwangsweise in das verkorkste Riestermodell mit teuren Drittanbietern einzahlen. Das muss beendet werden. Die Deutschen sind einfach in der Breite in Bezug auf Finanzbildung Analphabeten und im Bundestag sitzten viele vollversorgte Beamte und Berufspolitiker.

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StefanJ-- | Thu Aug 27 14:07:28 CEST 2020 - Thu Aug 27 14:07:28 CEST 2020

Zitat: von dr-baumann
Zur Erläuterung:
- Insolvenzsicher heißt sicher bei Privatinsolvenz des Depotinhabers
- Pfändungssicher heißt sicher bei Pfändungsbeschlüssen gegen den Depotinhaber
- Schonvermögen heißt keine Anrechnung bei Hartz IV oder bei z.B. Pflege von Angehörigen
All das gilt auch für private Rentenversicherungen.
Bei einem Wertpapierdepot mit Verechnungskonto ist es allgemein so, dass der Depotinhaber auch Inhaber der Wertpapiere ist, die im Übrigen bei einer Verwahrstelle liegen. Damit ist man gegen Insolvenz der Bank geschützt. Beim Kontoguthaben sieht das anders aus. Das ist immer nur ein Zahlungsversprechen der Bank.


Hatte ich mir gedacht. Also Netz, doppelter Boden, Gürtel und Hosenträger. Natürlich nur für den Depotinhaber, aber nicht für dessen Gläubiger oder die Solidargemeinschaft.

Über eine erhöhung der Grenzen bei Schonvermögen kann man ja noch reden. Aber der unbegenzte Stall für trockene Schäfchen aus der Petition? Eher weniger.

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Nutzer4526330 | Thu Aug 27 09:48:22 CEST 2020 - Thu Aug 27 09:48:22 CEST 2020

> Der Staat versagt hinsichtlich Rente und Altersvorsorge und als Ersatz, allenfalls als Ergänzung, soll etwas „neues“ geschaffen werden.

Das ist aber nunmal traurige realität. Und da ist es doch besser, wenn es entsprechende zusätzliche Säulen gibt, als wenn gar keine Alternative geschaffen wird.

> Otext: „Bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters oder vergleichbaren Ruhestandsregelungen des Inhabers sind nur Einzahlungen möglich.
> AW: Also können nur diejenigen Einzahlen, die es sich finanziell leisten können,- also nicht unbedingt ein Modell mit sozialem Charakter, eher ein Modell für „Besserverdienende“.

Naja, es ist ein Modell, das jedem hilft, der 25€ pro Quartal auf die Seite legen kann. Das sind bei gängigen Brokern die Mindestanforderungen. Sicherlich gibt es auch Leute, die nichteinmal das schaffen, aber für diese Personen braucht es eine Reform des Sozialrechts und keine Ergänzung zur Altersovorsorge. Insofern, ja, die Petition ist an alle gerichtet, die Heute nicht auf staatliche Hilfe angewiesen sind und dies auch im Alter beibehalten wollen.

> Otext: „Das AV-Depot ist pfändungssicher, insolvenzgeschützt, vererbbar, nicht beleihbar und vollständig ein Schonvermögen in der Sozialgesetzgebung.
> AW: Dann zahle ich dort mein ganzes Bargeldvermögen ein, resp. erwerbe Wertpapiere welches damit pfändungssicher, insolvenzgeschützt, und ein Schonvermögen in der Sozialgesetzgebung darstellen,- das kann es ja dann auch nicht sein.

Wenn sie ihr gesamtes Barvermögen dort einzahlen ist ihr gesamtes Barvermögen bis zur Rente gebunden. Der zentrale Punkt ist denke ich, das Schonvermögen im Falle von Hartz IV. Das heißt, man könnte ganz einfach Einzahlungen auf dieses Konto auf eben diesen Satz begrenzen.

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dr-baumann | Thu Aug 27 08:04:07 CEST 2020 - Thu Aug 27 08:04:07 CEST 2020

Zur Erläuterung:
- Insolvenzsicher heißt sicher bei Privatinsolvenz des Depotinhabers
- Pfändungssicher heißt sicher bei Pfändungsbeschlüssen gegen den Depotinhaber
- Schonvermögen heißt keine Anrechnung bei Hartz IV oder bei z.B. Pflege von Angehörigen
All das gilt auch für private Rentenversicherungen.
Bei einem Wertpapierdepot mit Verechnungskonto ist es allgemein so, dass der Depotinhaber auch Inhaber der Wertpapiere ist, die im Übrigen bei einer Verwahrstelle liegen. Damit ist man gegen Insolvenz der Bank geschützt. Beim Kontoguthaben sieht das anders aus. Das ist immer nur ein Zahlungsversprechen der Bank.

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