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Diskussion zur Petition 112985

Wertpapierhandel

Einführung eines Altersvorsorge-Wertpapierdepots vom 25.06.2020

Diskussionszweig: ....

BGE-Franz | 20.09.2020 - 19:55 (Zuletzt geändert am 21.09.2020 - 10:10  von Admin )

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Anzahl der Antworten: 1

Dieser Beitrag wurde vom Moderator gelöscht, da er in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem Thema der Petition stand. Bitte bleiben Sie sachlich bei dem jeweiligen Thema der einzelnen Petitionen. Bitte beachten Sie die Richtlinie.

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kaewmuc | Sun Sep 20 21:36:08 CEST 2020 - Sun Sep 20 21:36:08 CEST 2020

Haben Sie Quellen für Ihre Behauptungen? Ob man nun den DAX nimmt oder den MSCI World, meinetwegen auch den S&P500, von langfristig einbrechenden Aktienkursen kann keine Rede sein. Schwankungen ja, aber welcher 10-Jahres-Zeitraum welches großen Index ist negativ?

Im Gegenteil, was mit Umbrüchen viel schlechter vereinbar ist, sind Rürup-Verträge, in denen man sich zu monatlichen EInzahlungen bis zum Rentenalter verpflichtet hat, und wenn einem die zu viel werden, dann muss man eine Vertragsänderung machen, was neue Vertriebskosten auslöst, die von der monatlichen Zahlung weggehen, oder beim Ruhendstellen aus der Substanz entnommen werden! Ein Wertpapierdepot kann ich besparen, aber die Sparrate auch jederzeit ändern oder stoppen, oder Zuzahlungen leisten. Das teure an Rürup und Riester ist der Versicherungsmantel, der einem aufgenötigt wird, nicht die Zielanlage.

Ich bin übrigens keineswegs ein gegner des BGE, ich denke, es wäre eine gute Sache, wie man es gestaltet und wie hoch es sein darf/soll, ist natürlich dann Gegenstand der politischen Diskussion. Ich denke, eine Negative Einkommensteuer mit Vorschusszahlungen analog der Eintragung von Freibeträgen auf der LSt-"Karte" wäre das Praktikabelste. Das wäre viel besser als der entwürdigende Hartz4 Bitttsteller-Prozess und würde den ganzen dazugehörigen Verwaltungsapparat für konstruktivere Dinge freigeben. Aber das ist hier nicht Gegenstand, und neben dem Vermögensverzehr vor Hartz4 ist auch das Thema geschützte Altersvorsorge bei Privatinsolvenz von dem Vorschlag dieser Petitioon abgedeckt, daran ändert auch BGE nichts.

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