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Petition 113362

Lärmschutz

Verbot von elektrisch betriebenen Wärmepumpen zur Beheizung von Swimming-Pools vom 06.07.2020

Text der Petition

Mit der Petition wird ein Verbot von elektrisch betriebenen Wärmepumpen zur Beheizung von Swimming-Pools gefordert.

Begründung

Dieser Zweck soll für Neuanlagen sofort und für Altanlagen mittels einer Übergangszeit bundesweit untersagt werden

Vernichtung von hochwertiger Energie (Strom) für Freizeitzwecke Einzelner ist ökologisch verwerflich (etwa 1/3 der Energie, welche dem Wasser zugeführt wird, ist elektrische Energie - je nach Poolgröße werden daher zig Kubikmeter Wasser mit Strom beheizt).
Wärmepumpen erzeugen Lärm. Gerade bei schönen Wetterbedingungen werden angrenzende Nachbargrundstücke mit Lärm (unangenehme Brummgeräusche) belastet.

Gesetzeslücke:
Bestehende Lärmimmissionsgesetze unterstellen, dass Wohn- oder Industriegebäude mit Hilfe von Wärmepumpen in der kälteren Jahreszeit beheizt werden sollen. Der Zweck "Beheizung von Poolanlagen" wird nicht bestimmt oder geregelt.

Handlungsbedarf jetzt!
Wegen der Corona-Krise werden derzeit viel Swimmingpools errichtet. Leider werden anstelle von Solarthermie-Anlagen auch elektrisch betriebene Wärmepumpen installiert.
Technische Akustik: Eine einzelne Wärmepumpe ist ein Punktstrahler. Räumlich zusammenliegende Wärmepumpen wirken dagegen als Flächenstrahler. Folge: Der Schallpegel nimmt dann mit dem Abstand (Quelle/Ohr) sehr viel geringer ab. Schlafen mit geöffnetem Fenster ist dann kaum mehr möglich.

Eine Anfrage bei meiner Heimatgemeinde hat ergeben, dass derzeit keinerlei Erhebungen (Menge, Zweck, Inbetriebnahmedatum, Leistungsbereich, Schallemission) beim Bau von Swimmingpools mit Wärmepumpen erfolgen. Man verweist bei den Schallimmissionen auf bundeseinheitliche Verordnungen (siehe fehlende Zweckbindung von Wärmepumpen)

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