Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, § 66 SGB V (Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern) dahingehend zu ergänzen, dass Verstöße gegen Patientenrechte und Schadensersatzansprüche von Juristen zu bewerten sind.
Begründung
Das Patientenrechtegesetz und § 66 SGB V (Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern) zeigen kaum Wirkung.
Im Krankenhaus und bei Beschwerden wegen Behandlungsfehlern ist aufgefallen, dass es alle Ärzte, einschließlich der beim MDK tätigen Ärzte, es für ordnungsgemäß finden, dass sich der Arzt ein ihm nicht zustehendes Bevormundungsrecht anmaßt. Mit dieser Einstellung sind Patientenrechte unwirksam. Arztpflichten wie z.B. zur Vorgehensweise bei Computertomographien werden als nicht existent betrachtet. Der Patient ist dagegen hilflos.
Verstöße gegen Patientenrechte und Schadensersatzansprüche sollten von Juristen bewertet werden, weil Ärzte nicht juristisch ausgebildet sind und Gesetze sowie die Rechtsprechung kaum kennen.
Das Problem für den Patienten ist doch, dass keine "Waffengleichheit" besteht. Der Patient steht einer Macht an Anwälten, Gutachtern, Versicherungen und Ärzteschaft gegenüber, die bei einem Kunstfehler alles unternehmen, um ein Schuldeingeständnis und damit finanzielle Entschädigung abzuwenden. Das Schlimme daran, es wird auf Zeit gespielt. Der Patient hat aber den Schaden und unmittelbare Kosten. Oft werden die Opfer mit geringen Geldbeträgen gelockt, mit der Zustimmung des Patienten von weiteren Geldforderungen abzusehen. Alles in allem ein Armutszeugnis für unser Gesundheitswesen. ... Je dringender, schwer wiegender und / oder komplizierter ein Fall ist, desto schwieriger ist es für Patienten, mündig und aufgeklärt zu sein.
Wie unzureichend die Situation heute noch ist, zeigt sich (gerade im Kontext "mündiger Patient") auch an einem ganz konkreten Bereich: Wenn sich ein Arzt nicht an die Absprache mit seinem Patienten hält, ist das weder ein Behandlungsfehler noch wird das als Verstoß gegen das Standesrecht verfolgt! ....
Ärzte machen doch keine Fehler. Und wenn doch, dann gilt die Krähen-Maxime: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
Es findet sich viel zu oft ein Gutachter, der dem Herrn Kollegen fehlerfreie Arbeit bestätigt."
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