Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass bei Neu- und Umbauten von Kastenwehren oder Wasserbauwerken diese so gestaltet werden müssen, dass keine lebensgefährlichen Rückläufe für Mensch und Tier entstehen. Bestehende Bauwerke sollen unter diesem Aspekt geprüft und ggf. entschärft bzw. umgebaut werden.
Begründung
Jedes Jahr sterben Menschen und Tiere in lebensgefährlichen Wehren, 5 Tote, darunter 2 Kinder allein im Jahr 2019.
Kastenwehre, die in ganz Europa sowohl an großen Flüssen als auch an kleinen Bächen verbaut sind, verursachen Rückläufe, die für Schwimmer und Bootfahrer sowie Spaziergänger, Sportler und Tiere, die versehentlich in Flüsse geraten, regelmäßig tödlich sind, da sie i. d. R. nicht aus eigener Kraft entkommen können. Für die Bildung von gefährlichen Rückläufen reichen bereits wenige Zentimeter Fallhöhe aus.
Für Rettungskräfte ist der Zugang zu Verunfallten in Rückläufen häufig schwierig, und sie setzen sich dabei selbst der Gefahr aus, zu ertrinken.
Analog zum Straßenverkehr, wo gefährliche Stellen nach Unfällen entschärft werden, muss der gleiche Grundsatz an Gewässern gelten. Ziel der Petition ist es, sowohl bei Neubauten als auch bei bestehenden Wassereinbauten Gefahrenstellen zu verhindern bzw. diese zumindest zu entschärfen.
Eine bewährte Alternative zu Kastenwehren ist die Sohlrampe/raue Rampe; diese kann einerseits einen gefährlichen Rücklauf vermeiden und zudem nahezu ungehinderten Fischaufstieg und –abstieg gewährleisten.
Ist an einem Kastenwehr das Entstehen eines Rücklaufs unvermeidbar, ist dieses durch bauliche Maßnahmen so zu gestalten, dass ein Schwimmer die Chance hat, ihn seitlich zu verlassen (z. B. durch Leitersprossen am Rand).
Um Rettungsmaßnahmen zu ermöglichen sind hohe Zäune durch Geländer mit einer max. Höhe von 1,10 Meter zu ersetzen und Rettungsringe mit einer Wurfleine anzubringen.
Die europäische Wasserrahmenrichtlinie fordert u. a. die Durchgängigkeit für Wasserlebewesen. Aktuell stehen zahlreiche Umbauten bzw. Neubauten von Wehren an, um die vielerorts unzureichende Durchgängigkeit herzustellen – diese Bauvorhaben müssen nun unter den Gesichtspunkten Sicherheit für Mensch und Tier besonders geprüft und die Wasserbauwerke alternativ gebaut/umgebaut werden.
Aktuelle Unfälle an Wehr-Rückläufen
2019 Rhein – 4 Tote
2019 Mulde – 1 Toter
2018 Kocher – 1 Tote
2018 Lombach – 1 Tote
2018 L'Arnon – 1 Toter
Aber schauen wir uns doch mal den ersten Fall an (der übrigens gar nicht so eindeutig in Deutschland war, könnte auch Frankreich gewesen sein):
Da sind sind mehrere Personen
- auf dem Rhein (!),
- in einem Schlauchboot (!),
- ohne Schwimmwesten (!),
- in einem für Paddler verbotenen Bereich (!)
unterwegs und kommen an der Wehranlage ums leben. Und darum sollen jetzt alle Wehranlagen umgebaut werden?
Was kommt als nächstes? Wenn jemand auf der A2
- mit dem Fahrrad,
- nachts,
- ohne Licht
fährt und ums Leben kommt, soll dann die A2 entsprechend umgebaut werden?
Ja, raue Rampen können sinnvoll sein, vor allem aus ökologischen Gründen. Und nicht um Paddlern ihr Hobby zu erleichtern. Aber sie sind nur an wenigen Standorten geeignet, wo das Wasser nur einen geringen Stau hat.
denkende Zicke | Sat Sep 12 12:43:28 CEST 2020 - Sat Sep 12 12:43:28 CEST 2020
Sehe ich ähnlich,
es ist dem Menschen das Gespür für Gefahren verlorengegangen, da ja jede Gefahr vom Eigentümer beseitigt werden soll weil er sonst haftbar gemacht werden kann. Also alle Zäune auf Knastsicherheit erhöhen? Wer sich in gefährliche und nicht zum Schwimmen freigegebene Gewässer begibt, ist selber schuld... Er bringt sogar damit noch einen eventuellen Retter in Gefahr. Nur in Badegewässern ist die Wasserrettung möglich.
Eltern achten nicht mehr darauf, was die Kinder machen, beim Schaden zahlt schlimmstenfalls eine Versicherung den Zeitwert des beschädigten Teils dem Eigentümer . Aber wie oft kann man es dem Zerstörer nicht nachweisen und der Eigentümer bleibt auf den Schaden sitzen.
Mir ist da ein Fall bekannt, wo in einer stillgelegten Kirche Kinder den Feuerwehr-Schlüsselschrank aufgehebelt und Schlüssel entnommen haben, den Spitzboden aufgeschlossen haben und auf die Akustikdecke geklettert sind. Dabei sind sie durch die Decke auf den Boden gestürzt und waren schwerst verletzt. Böser Eigentümer ????
Oder in der DDR haben Kinder einen Brunnen zerstört und die Strahlungsquelle (die zur Entkeimung war) herausgezogen.
Es müssen die Eltern den Kindern beibringen, was gefährlich ist und wo man nicht dran gehen darf. Ich denke. man sollte die Eltern zur Verantwortung ziehen, wenn die Kinder das Wissen über Gefahren nicht gelehrt bekommen haben.
Wie blöd muss man sein, wenn in der Beschreibung der Mikrowelle in manchen Ländern stehen muss: nicht zum Trocknen von Haustieren geeignet.
Wir können nicht alles Idiotensicher machen.
Nutzer1174532 | Thu Sep 10 12:32:38 CEST 2020 - Thu Sep 10 12:32:38 CEST 2020
Wenn auf der Autobahn eine Schikane mit falsch überhöhter Kurve gebaut werden würde, wäre der Planer und die Ausführenden verantwortlich zu machen. Alternativ könnte man auch ein Stahlseil quer drüber spannen und ein Schild Achtung Lebensgefahr dazu. So sieht die Situation an vielen Wehren nämlich aus.
Jahrelang hat man wegen der Gefahr auch nur Schrägwehre gebaut, welche relativ ungefährlich sind. Das Steilwehre auch noch nicht fischundurchgängig sind kommt nur noch obendrauf.
StefanJ-- | Sun Sep 06 07:40:37 CEST 2020 - Sun Sep 06 07:40:37 CEST 2020
Korrekt.
Diese Rampen werden nicht rauh bleiben. Nach meinen Jugenderfahrungen mit Wehren ... ;-) ... wachsen solche Flächen ganz schnell mit Algen zu. Und je rauher desto scheller und gründlicher. Und aus "rauh" wird damit schleimig-glitschig.
Nutzer52337463 | Sat Sep 05 17:28:26 CEST 2020 - Sat Sep 05 17:28:26 CEST 2020
Wie schon gesagt ist jeder Todesfall tragisch. Aber das gilt auch für alle anderen vorkommenden Unglücksfälle die alltäglich geschehen.
Mit geht es um die Abwägung:
Hier soll viel Geld in die Hand genommen werden: "Bestehende Bauwerke sollen ... ggf. ... umgebaut werden.". Und das, um Unfälle zu verhindern, die durch Leichtsinn geschehen.
Und dann man muss sich die Frage stellen, ob nicht mit genau diesen Geldbeträgen an anderer Stelle mehr Menschen gerettet werden könnten: Sollte das Geld nicht besser für die Sicherheit von Kindern im Verkehr, oder die Bekämpfung multiresistenter Keime im Krankenhaus oder Aufklärungskampagnen oder oder oder ausgegeben werden?
Mir kommt es vielmehr so vor, als ob die Paddler die Tode ("Oh, Kinder! Schlimm.") instrumentalisieren, um eine Verbesserung für ihr Hobby zu erreichen: An einem Wehr das Kanu umtragen zu müssen ist nämlich viel unbequemer als über eine Rauhe Rampe nach unten fahren zu können.
Nutzer4370405 | Fri Sep 04 19:09:12 CEST 2020 - Fri Sep 04 19:09:12 CEST 2020
Deine Antwort ist in soweit richtig, dass häufig Leichtsinn und einen Fehleinschätzung der Gefahrenlage zu dem Unglück führte. Von daher kann man sich zum Beispiel bei dem Unglück am Rhein auf die Position "Selber Schuld" zurück ziehen und keinen Handlungsbedarf sehen.
Für mich stellt sich dabei jedoch die Frage, ob das auch für die Kinder die auf Ihre Eltern vertraut haben gilt? Was ist mit dem Ersthelfer der in den Rücklauf gesprungen ist und ertrank - ist der auch selber schuld weil er die helfen wollte und die Gefahr falsch einschätzte?